Welches VBL Versicherungsmodell macht in meinem Fall Sinn?

3 Antworten

In die VBL (Spezial)Extra -für wissenschaftliche Mitarbeiter- können sich -wie der Name schon sagt- wissenschaftliche Mitarbeiter befreien lassen.

Ob dieses von Vorteil ist, muss jeder Versicherungsnehmer individuell für sich bestimmen.

Um einen Rentenanspruch aus der VBL Klassik (Pflichversicherung) zu erhalten, benötigt man 60 Beitragsmonate (Abrechnungsverband West). Diese 60 Monate können bis zum Rentenbeginn aufgebaut werden -auch durch eine Überleitung aus/in einer anderen ZVK. Im Abrechnungsverband Ost hat man einen sofortigen Rentenanspruch, es müssen nur 60 Monate bis Rentenbeginn vergehen.

Da Arbeitsverträge für wissenschaftliche Mitarbeiter meist befristet sind, kann es daher Sinn machen sich aus dieser zu befreien.

In der VBL Extra hat man einen sofortigen Rentenanspruch und man diese nach Beendigung des Arbeitsverhältnis privat weiterführen.

In die VBL Klassik werden, im Westen, Arbeitnehmer: 1,41% und 6,45% (Arbeitgeber) vom Zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (Umlage gedeckt )eingezahlt.

In die VBL Klassik werden im Osten 2% vom AN und 2% und 1% (Umlage) vom AG (Kapita gedeckt ) eingezahlt.

In die VBL Extra werden werden im Westen nur vom Arbeitgeber 2% eingezahlt, im Osten hingegen 2% vom AG und 2% vom AN.

Eine VBL Extra für wissenschaftliche Mitarbeiter macht also nur im Westen Sinn, wenn man sich sicher ist, bis zum Rentenbeginn keine 60 Monate voll zu bekommen.

Ich hatte vor einigen Jahren das gleiche Problem. Ich habe eine auf drei Jahre befristete Stelle bekommen und mich dann für die freiwillige Variante entschieden, weil ich damit jetzt eine zwar kleinere Rente aber dafür überhaupt eine Rente bekomme. Wenn ich danach im ÖD geblieben wäre, hätte ich mehr zugezahlt und insgesamt eine niedrigere Rente bekommen, als wenn ich gleich die normale Variante gewählt hätte. Im Prinzip musst du die Wahrscheinlichkeit kennen, mit der du weiterbeschäftigt wirst: Fast sicher -> normale Variante, sehr unwahrscheinlich -> freiwillige Variante, irgendwo zwischendrin -> Abschätzung wie viel dir der Arbeitgeber bei der normalen Variante mehr in die Rente einzahlt (und wie lang du denkst dass du Rente beziehen wirst)

Pendergast 
Fragesteller
 28.07.2010, 15:38

Bei mir gibt es folgendes Problem: Ich habe mittel- bis langfristig noch das Ziel zu promovieren (an einer Uni). Wenn ich das mache wäre ich aller Wahrscheinlichkeit nach weiter im ÖD (und damit auch mind. 5 Jahre). Das steht aber alles noch in den Sternen und ich weiß nicht was in 1 oder 2 Jahren ist.

Was ich nicht verstehe ist folgende Aussage von dir: "weil ich damit jetzt eine zwar kleinere Rente aber dafür überhaupt eine Rente bekomme. Wenn ich danach im ÖD geblieben wäre, hätte ich mehr zugezahlt und insgesamt eine niedrigere Rente bekommen, als wenn ich gleich die normale Variante gewählt hätte."

ItsMeBaby  28.07.2010, 16:35
@Pendergast

bei mir wars damals (vor 6 Jahren) so (ohne präzise Zahlen):

  • normale Variante: 2% zahlst du vom Gehalt, 2% der Arbeitgeber zusätzlich, du bekommst eine "hohe" Rente, WENN du länger als drei Jahre einzahlst, WENN NICHT gibts gar nichts
  • freiwillige Variante: 1% zahlts du von Gehalt, 1% der Arbeitgeber zusätzlich, du bekommst eine "niedriger" Rente, auf jeden Fall.

Ich war genau drei Jahre im ÖD, hatte die freiwillige Variante gewählt, also 1% gezahlt und hab dadurch jetzt die "niedrige" Rente. Wenn ich die normale Variante gewählt hätte, hätte ich jetzt gar nichts, da ich nicht mehr als drei Jahre einbezahlt habe.

Hoffe das hilft Dir.

Pendergast 
Fragesteller
 28.07.2010, 17:00
@ItsMeBaby

Bei mir liegt die Grenze nicht bei 3 Jahren sondern bei 60 Monaten (5 Jahre).

Das heißt also ich kann die Pflichtvariante nur machen, wenn ich sicher > 5 Jahre bleibe. Ansonsten hätte ich gar nichts am Ende.

Da ich das mit den 5 Jahren nicht zu 100% weiß, bleibt mir eigentlich nur die freiweillige Variante, oder?

Wäre vielleicht interessant zu wissen, was VBL ist. Vermögensbildende Leistung?.

Pendergast 
Fragesteller
 28.07.2010, 15:38

VBL = Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder