Doktorandenstelle - VBL Pflichtversicherung oder Befreiung?

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Grundsätzlich ist es sinnvoll, so viele Rentenansprüche zu erwerben wie möglich. Wenn Du planst, im öffentlichen Dienst zu bleiben, ist die eine Variante sinnvoll. Wenn Du vermutlich in die Industrie gehst, die andere. Befreien würde ich mich nicht lassen.

Ich war Doktorand und habe mir die Beiträge beim Ausscheiden auszahlen lassen. Ich dachte, Rentenversicherung ist ein eher schlechtes Geschäft, und ich würde das Geld besser anlegen, als Bausparvertrag, Aktien oder dgl. Natürlich habe ich das dann nicht wirklich gemacht, sondern der Betrag versank in den täglichen Ausgaben. Jetzt beziehe ich Rente: sie wäre erheblich höher, wenn ich mir damals die Beiträge nicht hätte erstatten lassen.

ALLERDINGS: Heute ist die Lage noch wieder anders. Auf Grund der (bewußt) unterlassenen familienpolitischen Maßnahmen seit 1945 stehen wir seit Generationen in einer demographischen Katastrophe (sehen Sie https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ an!). Die heute noch erwerbsfähigen Jahrgänge (die finanzieren heute meine Rente) treten in 20 Jahren ab, sehr schwache Jahrgänge folgen. Die Finanzierung der Renten wird dann nicht mehr möglich sein, selbst wenn wir den internationalen Gläubigern (diverse "Rettungen", Euro usw.) eine Nase drehen und Transferzahlungen an Asylanten und ferne Länder unterlassen.

Wer sich nach dieser Analyse orientiert, tut vielleicht besser, das Geld zu versaufen (oder "in Sachwerte anzulegen") als Rentenbeiträge zu bezahlen, die er vermeiden kann.

Schwierig, schwierig. Ich halte grundsätzlich nichts von der VBL Versorgung, da hier die gleichen Gesetzmäßigkeiten zum tragen kommen, wie bei der gesetzlichen Rente. Die schlechte Verzinsung erschwert das Problem noch. Auch für die VBL, Pensionskassen und auch viele Unterstützungskassen gilt der demographische Wandel. Die geburtenstarken Jahrgänge, welche eine Leistung aus den Kassen beziehen werden, kommen erst noch. Im Gegensatz dazu werden aber die zahlenden Mitglieder immer weniger.

Wenn ich also die Möglichkeit hätte einen anderen Weg zu wählen, so würde ich mich unter Umständen auch für diesen entscheiden. Es bringt nur nichts hier im Forum über Vor- und Nachteile zu spekulieren. Das kann man nur sauber berechnen. also suche dir einen Berater, der die Finanzmathematik auch wirklich beherrscht. Erst, wenn der richtige Weg eindeutig bewiesen ist, würde ich etwas unternehmen. Viel Glück.

Meines Wissen kannst du dir Beiträge wieder auszahlen lassen, wenn du nicht mehr als die 60 Pflichtbeiträge einbezahlt hast. Ich an deiner Stelle würde ich einbezahlen und, falls du nicht weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt bist diese Versicherung ruhen lassen. Du bist noch jung und es könnte doch evtl irgendwann möglich sein wieder im öffentlich Dienst tätig zu sein und weiter Beiträge einzahlen. Wenn nicht, kannst du die einbezahlten Beträge auszahlen lassen.

Ich habe es laufen lassen und zahle die monatlichen Beiträge (23€ ca.) auch als Doktorand. Die Laufzeit dass ein Rentenanspruch entsteht ist 5 Jahre, das stimmt, aber dieser Zeitraum muss nicht am STück gelten. Wenn du nach deinem Dr. wieder im öffentlichen Dienst tätig sein solltest zählt die Zeit aus der Promotion dazu was sehr gut ist. Falls nicht bekommst du meines Wissen die Beiträge auch zurückerstattet.