AOK freiwillige Versicherung - hoher offener Betrag, obwohl familienversichert?

8 Antworten

Davor war ich arbeitssuchend und MINDERJÄHRIG, was bedeutet, dass ich familienversichert war.

Nicht automatisch. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.

Nun stellt sich mir die Frage, was ich nun tun kann?

Den Antrag rückwirkend stellen und der Forderung nachweislich widersprechen. Ggf. musst du Nachweise erbringen.

Dass eine minderjährige Person in der OAV endet, ist aber nur schwer zu konstruieren.

nach deinem "Ausflug" in die Arbeitswelt kann die Familienversicherung nur wieder aufleben, wenn ein Antrag von deinen Eltern gestellt wird. tuen sie es nicht, dann ist die Kasse dazu verpflichtet, eine Selbstzahler-Versicherung für dich herzustellen.

anhand der Höhe der Forderung erkennt man, dass deine Kasse dich und/oder deine Eltern schon zigMal angeschrieben hat, um deinen Versicherungsschutz zu klären. da niemand von euch reagiert hat, darf die  Kasse diese obligatorische Anschlussversicherung, aufgrund der geltenden Versicherungspflicht in Deutschland, auch ohne deine Willenserklärung machen.

um hier wieder rauszukommen und die Forderung hinfällig werden zu lassen, müsst ihr (Eltern und du) mit der Kasse Kontakt aufnehmen, den Antrag auf rückwirkende Familienversicherung ausfüllen und unterschrieben einreichen. sobald die Familienversicherung wieder besteht, ist die Forderung damit auch erledigt.

und für die Zukunft gilt. nichts geht in Deutschland automatisch. man muss für alles immer in irgendeiner Weise einen Antrag stellen.

Was du tun kannst? Zur AOK gehen und dein Versäumniss, der Ummeldung, versuchen wieder gerade zubiegen.

Dass du nicht mehr soziaslversicherungspflichtig warst und Familienen versichert sein wolltest, konnte die AOK nicht ahnen.

Das hättest du, bzw. deine Eltern, beantragen müssen.

Nach dem du vermutlich deine beruflichen Veränderungen der AOK nicht mitgeteilt hast, hatten diese ja auch keine Möglichkeiten dich wieder in die Familienversicherung der Eltern einzustufen.

Da hilft nur, bei der AOK vorzusprechen und alle Nachweise, Unterlagen über den beendeten Arbeitsvertrag und Unterlagen über alle weiteren Einkünften mitzunehmen.

Für diesen Durcheinander bist du doch selbst verantwortlich. Du warst verpflichtet, deiner Krankenkasse mitzuteilen, dass du die früher Arbeitsstelle aufgegeben hast. Aus welchem Grund, spielt keine Rolle.

Woher soll denn die KK wissen, ob du berechtigt bist, familienversichert zu sein?