Berufseinstieg nach Studium: Übergang von freiwilliger Krankenversicherung?

3 Antworten

Der Arbeitgeber meldet dich bei der BARMER an, wenn du diese im Einstellungsformular angegeben hast. Daraufhin schickt die BARMER dem AG eine Mitgliedsbescheinigung.

Für die Anmeldung gibt es jedoch eine Frist von 6 Wochen. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, der BARMER deinen neuen Arbeitgeber mitzuteilen. Dann gibt es keine Überschneidung und der AG bekommt sofort eine Mitgliedsbescheinigung - vielleicht verlangt er die auch im Vorfeld von dir.

Deine Mitgliedschaft wird auf Pflichtversicherung umgestellt und dein Lastschriftmandat erlischt automatisch. Der Beitrag für April wird allerdings noch im Mai abgebucht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

sei dir bewusst, dass die Beiträge als Frw Versicherter zum 15ten des Folgemonats fällig sind. d. h zum 15.5. wird nochmal bei dir abgebucht für April.

und ja, du solltest deiner Kasse Bescheid geben. du brauchst ohnehin eine Mitgliedsbescheinigung für deinen Arbeitgeber.

Ah, okay das mit der Abbuchung wusste ich noch nicht. Die Bescheinigung hatte ich mir online geholt. Danke!

Die Meldung erfolgt durch deinen Arbeitgeber

Danke für die sehr schnelle Antwort. Also kann ich davon ausgehen, dass die Krankenkasse es schon weiß und diesen Monat keine Abbuchung der freiwilligen Versicherung mehr stattfindet?

@maybi92

Selbst wenn das passiert, bekommst du das Geld ja zurück. Du bist ja jetzt pflichtversichert.

@maybi92

Was "DerHans" schreibt, ist richtig. Dennoch solltest du der KK (auch selbst) Bescheid sagen.

Wir hatten mal den Fall, da ist bei der KK-Anmeldung seitens des AG etwas schief gelaufen - und es hat lange gedauert, bis die Anmeldung dann endgültig durch war.
Das mag ein seltener Fall gewesen sein, aber in diesem Fall hat sich dann AN selbst gekümmert, da die KK einige Monate lang noch Beiträge (ebenfalls "freiwillig selbstversichert") abgebucht hat.

War ein ziemliches Hin und Her das wieder aufzulösen.

Rein formell ist das richtig.

In der Regel verlangt der Arbeitgeber aber eine Mitgliedsbescheinigung. Die Anmeldung erfolgt innerhalb von 6 Wochen - also evtl. gibt es eine Überschneidung, wenn man die KK nicht informiert.