Welches Recht gilt im Flugzeug?

4 Antworten

§ 4 StGB (Strafgesetzbuch - D)

Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

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§ 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist

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das heißt wenn Du Deutscher bist - gilt grob gesagt - egal wo Du die Tat begehst - deutsches Strafrecht ...

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Hallo, 

es gilt das Recht des Staates, in dem das Flugzeug zugelassen wurde. 

Sollte der Kapitän um Hilfe bitten und auf einem ausländischen Flughafen landen, würde dort im Rahmen der Amtshilfe und Gefahrenabwehr natürlich die Polizei einschreiten und - mit viel Glück - die deutsche Botschaft verständigen. Darauf verlassen würde ich mich aber außerhalb der EU nicht. 

Du kannst aber auch mal die Fachleute beim LBA fragen, z. B. bei der Abteilung B - "Betrieb" das Referat B 3, "Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut" oder bei der Abteilung S - "Luftsicherheit" das Referat S 1 - "Rechtsangelegenheiten und OWI der Abteilung S" 

Je nach dem

Wenn du deinem Opfer während dem Flug eine klebst und er nach der Landung (sofern noch keiner die Polizei gerufen hat und die dich direkt nach der Landung abholen) dich bei der zuständigen Flughafenbehörde meldet wirst du dort erstmal vernommen und es wird dort auch ermittelt.

ronnyarmin  11.03.2015, 21:24

Inwiefern beantwortet das die Frage?

doriox  11.03.2015, 21:37
@ronnyarmin

Na vorerst wird das Strafrecht gelten in dem du landen wirst.

wenn wir Glück haben,

 wirst du versehentlich als Terrorist nach der Landung erschossen..

.. na ja, Schwund gibt es überall