Welches Gehalt bekomme ich im erneuten Beschäftigungsverbot?
Hallo,
ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen.
Szenario:
wir haben 2020 ein Kind bekommen. Meine Frau Simone hat hier schon Beschäftigungsverbot erhalten.
Nach der Geburt war Sie bis Dezember 2021 zuhause in "Elternzeit".
Im kompletten Januar 2022 musste Sie den alten Urlaub weghalten (volles Gehalt von damals als Vollzeit).
Im Februar würde Sie die neue Stelle als Teilzeit anfangen. Jedoch erwarten wir wieder ein Kind und meine Frau hat ab Mitte Januar wieder Beschäftigungsverbot erhalten.
Welches Gehalt würde Sie ab Februar bekommen (im Beschäftigungsverbot), das von damals aus Vollzeit da sie ja noch nicht im neuen Arbeitsvertrag arbeiten war, oder dass in Teilzeit, da der Vertrag bereits unterschrieben ist auch wenn Sie noch nicht in diesem Vertrag gearbeitet hatte.
Ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.
Ferdinand
3 Antworten
Der neue Teilzeit-Vertrag ist wirksam, also wird auch nach Teilzeit gezahlt.
Unerheblich, ob sie nach den neuen Bedingungen schon gearbeitet hat oder nicht.
Sie erhält das Gehalt gemäß ihres Arbeitsvertrages. Also ab Februar das Teilzeitgehalt. Es ist unerheblich ob sie darin gearbeitet hat, wichtig ist, dass er von beiden Seiten unterschrieben ist.
Alles Gute für eure Familie!
Ab Vertragsbeginn wird Teilzeit abgerechnet