Welches Gehalt bekomme ich im erneuten Beschäftigungsverbot?

3 Antworten

Der neue Teilzeit-Vertrag ist wirksam, also wird auch nach Teilzeit gezahlt.

Unerheblich, ob sie nach den neuen Bedingungen schon gearbeitet hat oder nicht.

Sie erhält das Gehalt gemäß ihres Arbeitsvertrages. Also ab Februar das Teilzeitgehalt. Es ist unerheblich ob sie darin gearbeitet hat, wichtig ist, dass er von beiden Seiten unterschrieben ist.

Alles Gute für eure Familie!

Ab Vertragsbeginn wird Teilzeit abgerechnet