Nach Unterzeichnung des Vetrags fehler gefunden?
Hallo,
Ich habe heute meinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Und habe Ihn grob durchgelesen da ich dort schom mal Angestellt war vor vielen Jahren. Ich habe meine Gehaltsvorstellung geäussert und diese Zahl stand auch im Vertrag.
Zu hause angekommen, habe ich nun doch einen fehler gefunden in meinem Gehalt die schreiben Summe x(Wunschgehalt) als Vollzeit beschäftigung. Davon 80% ist mein Gehalt. Was soll ich jetzt machen?
Ich habe meine Summe x (Wunschgehalt) als Teilzeit geäussert....
Kann ich das noch rettenm
4 Antworten
Also mein Hase
Unterschrieben ist unterschrieben. Nachbesserungen nach der Unterschrift sind nur auf Basis good will möglich. Solche Verträge liest man sorgfältig durch
Wenn er unterschrieben ist und der Arbeitgeber schon ein Exemplar hat, ist der Vertrag erst mal rechtskräftig. Im Prinzip müsstest du, sofern nicht anders im Arbeitsvertrag verankert, kündigen und einen neuen Vertrag abschliessen, sofern sich der Arbeitgeber darauf einlässt.
Nein, unterschrieben ist unterschrieben. Du hättest vorher lesen müssen, dann unterschreiben.
Du kannst natürlich anrufen und um Korrektur bitten, aber ein Anrecht darauf hast du nicht.
Pech, immer gut lesen... der ist jedenfalls gültig.