Volles Gehalt bei Beschäftigungsverbot als Erzieherin?
Hallo,
Ich habe eine Frage, und zwar...
ich arbeite zurzeit noch Vollzeit als Erzieherin in einer Kita, ich habe gestern einen positiven ss Test gehabt..:)
nur ist mein Problem, ab September sollte ich eig nur noch Teilzeit arbeiten.
Meine eigentliche Frage ist nun,
bekomme ich wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot erhalte trotzdem noch weiter mein volles Gehalt oder dann das Gehalt für die Teilzeit ?
habe schon das ganze Internet abgesucht aber nichts genaueres gefunden..
hoffe ihr habt eine Antwort für mich:)
2 Antworten
Grundsätzlich muß mindestens der Durchschnittsverdienst der in den letzen 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist verdient wurde, als Mutterschutzgeld gezahlt werden.
Da Du in einer Kita arbeitest, gilt ggf. der TVöD oder ein ähnlicher Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes; dann wäre das der Verdienst der letzten 3 abgerechneten Monate.
Wenn in der entsprechenden Berücksichtigungszeit vor dem Eintritt des Berufsverbotes die Arbeitszeit "nicht nur vorübergehend" verringert oder erhöht wurde, wirkt sich das auf die Höhe des Mutterschutzgeldes aus.
Aber: Du kannst nicht einseitig verpflichtet werden, Deine vertraglichen Stunden zu verringern - dem mußt Du nicht zustimmen.
Ab Teilzeit nur noch Teilzeit Geld
Ok danke, in vielen Artikeln steht ja auch was vom durchschnitts Gehalt von 13 Wochen vor der Schwangerschaft, gilt dann trotzdem das Teilzeit Gehalt?
Das habe ich nämlich nie ganz verstanden