Volles Gehalt bei Beschäftigungsverbot als Erzieherin?

2 Antworten

Grundsätzlich muß mindestens der Durchschnittsverdienst der in den letzen 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist verdient wurde, als Mutterschutzgeld gezahlt werden.

Da Du in einer Kita arbeitest, gilt ggf. der TVöD oder ein ähnlicher Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes; dann wäre das der Verdienst der letzten 3 abgerechneten Monate.

Wenn in der entsprechenden Berücksichtigungszeit vor dem Eintritt des Berufsverbotes die Arbeitszeit "nicht nur vorübergehend" verringert oder erhöht wurde, wirkt sich das auf die Höhe des Mutterschutzgeldes aus.

Aber: Du kannst nicht einseitig verpflichtet werden, Deine vertraglichen Stunden zu verringern - dem mußt Du nicht zustimmen.

Ab Teilzeit nur noch Teilzeit Geld

Beere95 
Fragesteller
 09.08.2018, 20:32

Ok danke, in vielen Artikeln steht ja auch was vom durchschnitts Gehalt von 13 Wochen vor der Schwangerschaft, gilt dann trotzdem das Teilzeit Gehalt?

Das habe ich nämlich nie ganz verstanden