Welche Vorschriften erklären einem Richter den Vorgang die Adresse einer Person im Ausland zu finden?
Es handelt sich um die Ermittlung des Aufenthalts des leiblichen Vaters. Reicht es in diesem Fall, wenn die Kindesmutter sagt, dass sie bei der Mutter des leiblichen Vaters nachgefragt hat oder muss man auch seine ukrainische Schwester und die ukrainische Tante fragen? Gibt es dafür die Anweisungen in dem Deutschen Recht? Soll der deutsche Richter die Kindesmutter bieten, den Antrag auf die Ermittlung in dem Heimatland zu einzureichen? Zum Beispiel im Rahmen der Klage wegen Unterhaltsgeld (Aligmente)?
2 Antworten
Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, die Adresse des Antragsgegners herauszufinden. Diese Adresse muss die Antragstellerin beibringen. Sie muss beim Gericht nachweisen, dass sie alle denkbaren Möglichkeiten ohne Erfolg ausgeschöpft hat:
- Nachfrage beim Einwohnermeldeamt in Deutschland
- falls möglich: Nachfrage bei den Heimatbehörden des Vaters
- Kontaktversuche über Social Media
- Nachfrage bei allen seinen Verwandten, die als Auskunftsgeber in Betracht kommen
- evtl. Nachfrage beim letzten bekannten Arbeitgeber
Alle Versuche und ihre Ergebnisse sind zu dokumentieren, damit man es dem Gericht nachweisen kann.
Im Übrigen ist es ja so: was nutzt ein deutsches Urteil, dass der Vater Alimente zahlen muss, wenn dessen Aufenthalt unbekannt ist? Dann kann man bei ihm ja nicht vollstrecken. Es gibt dann also trotzdem kein Geld, und das Urteil ist faktisch wertlos.
Stell doch bitte in Zukunft Deine Fragen präziser. Was Du jetzt schreibst ist was ganz anderes, als was in Deiner Frage steht.
Dein Fragetext ist sehr unverständlich.
Für Unterstützung in puncto Unterhalt wäre der erste Ansprechpartner das Jugendamt.
Falls es hier bereits einen Rechtsweg gibt, beantwortet die Frage der Anwalt.
Wie die Meldepflicht in der Ukraine aussieht- weiss ich nicht. Aber vielleicht hilft dir der Artikel etwas weiter
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/
Bitte geben Sie die ausführliche Antwort zu der Aussage: Dein Fragetext ist sehr unverständlich. 1) Meinen Sie die Bedeutung jedes Wortes? 2) den Sinn der Sätze?
Es ging um die Namensänderung des ukrainischen Kindes und der Rechtspfleger hatte sich nicht bemüht, die Antragsstellerin zu bieten alle denkbaren Möglichkeiten zu erschöpfen. Es reichte nur, dass der Rechtspfleger bat, den Brief ins Ausand zu schreiben und die Antragsstellerin schrieb das Gericht an, sie war vor Ort und erfolgslos den leiblichen Vater gesucht. (In der Tat die Antragsstellerin weiss die Adresse aber sie verheimlicht es dem Amtsgericht