Vollmacht missbrauch?

4 Antworten

Ich würde jetzt auch vermuten, dass es ausreicht, wenn du erklärst, dass du nicht einverstanden bist, dass sich der Name ändert. Allerdings habe ich einen solchen Fall in der Praxis noch nie erlebt.

Auf dieser Seite wird aber von einer speziellen Zustimmung zur Einbenennung des Kindsvaters/Sorgeberechtigten gesprochen :

http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/buergerdienste/standesamt/dl_namen.html

...und zwar unter dem Punkt "Einwilligungserklärung in die Einbenennung eines Kindes"

Ich rate dir, das örtliche Standesamt anzurufen und nachzufragen, ob die von dir pauschal erteilte Vollmacht für eine Namensänderung überhaupt ausreicht, oder ob das eine Angelegenheit ist, der separat zugestimmt werden muss.

Auf der anderen Seite, auch wenn du es nicht gern hörst, könntest du dich auch einmal mit dem Gedanken auseinandersetzen, ob es wirklich so schlimm wäre, wenn deine dann Exfrau und dein Kind einen anderen Nachnamen hätten.

Für das Kind wäre es bestimmt gut, so zu heißen wie der Elternteil, bei dem es lebt.

Aber das muss jeder für sich selber entscheiden. Am Ende des Tages ist es "nur" ein Nachname....

Eine Namensänderung bedarf immer eines Anlasses bzw. eines sehr guten Grundes. Nur,weil einem der Name nicht gefällt, wird kein Name geändert.

Wenn Deine Frau nachzuweisen imstande ist, daß Deine Tochter leidet, dann könnte (!!!) einer Namensänderung zugestimmt werden.

Eine Generalvollmacht stellt man nicht aus. Die "alltäglichen" Dinge im Leben des Kindes kann Deine Frau auch mit halbem Sorgerecht durchaus befriedigend regeln. Widerruf das Schriftstück.

Um das zu verhindern gehst du zu der Behörde und legst dort einen von dir unterschriebenen Widerruf der Vollmacht vor - das bedarf auch keiner weiteren Begründung. Du musst aber darauf achten, dass alle "Geschäftspartner" deiner Frau diesen Widerruf erhalten, da die Vollmacht Außenstehenden gegenüber gültig ist, solange diese nichts von dem Widerruf wissen.

turalo  25.11.2014, 17:59

Die Geschäftspartner der Frau können dem Mann egal sein. Es gilt das Datum, wann die Widerrufserklärung ausgestellt und der Behörde vorgelegt wurde (Eingangsstempel). Ab diesem Zeitpunkt hat dieser Widerruf Gültigkeit.

salavina  25.11.2014, 18:43
@turalo

Ich meinte damit andere Geschäftspartner außerhalb der Behörde. Es kann ja noch mehr Stellen geben, an denen sie versucht mit der Vollmach Schaden anzurichten. Die müssten sofern irgendwie möglich alle von dem Widerruf in Kenntnis gesetzt werden.

Wenn sie eine allgemeine Vollmacht von dir hat, kann sie das wahrscheinlich machen ..............

turalo  25.11.2014, 15:20

Mit welcher Begründung sollte sie den Namen der Tochter ändern lassen?

Die Eheleute tragen wahrscheinlich den gleichen Familiennamen. Das KInd trägt den Namen des Vaters. Da kann man nicht mal so eben zum Standesamt gehen und eine Änderung des Namens beantragen. Die wollen Gründe wissen, gute (!) Gründe.