Erzeuger kümmert sich nicht um sein Kind aber stellt Ansprüche die jetzt schon on Erpressung überlaufen wenn ich etwas von ihm brauche Was kann ich tun?

7 Antworten

Hallo,

es wäre gut, wenn du belegen könntest, daß deine Tochter ihn nicht mal mehr erkennt...

Hast du das Sorgerecht ?

Das mit der Namensänderung: er muß seine Zustimmung dazu geben, oder du kannst ihm vorschlagen, daß sie einen Doppelnachnamen trägt, wie Müller-Schenk oder so was...Vielleicht würde er einwilligen, dann wären auch alle zufrienden mit der Lösung.

Emmy

ChGeMaFy 
Fragesteller
 24.06.2015, 19:24

Nein. Nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er wird sich mit gar nix einverstanden erklären weil er sich einfach nur rächen will. Gekränkte pseudoehre etc. Es geht ihm doch gar nicht ums kind. Nur um rache. Siehe die Erpressung 

emily2001  24.06.2015, 19:26
@ChGeMaFy

Warum will er denn einen Vaterschaftstest machen, wenn sicher ist,das die Kleine seine Tochter ist ?

Du mußt nicht die Kosten tragen, wenn er das verlangt!

Du solltest auch ein bißchen selbstbewußter werden und ihm ein für alle Male sagen, daß er sich woanders umgucken kann!

Emmy

ChGeMaFy 
Fragesteller
 24.06.2015, 19:35
@emily2001

Er will diesen Test damit er ein Druckmittel hat. Ich würde mir wünschen das er nicht der Vater wäre, aber er und ich wissen ganz genau das er es ist.

Ich bin selbstbewusst. Das packt leider nicht wenn ich seit 1 1/2 Jahren keinen persönlichen Kontakt zu ihm habe. 

Das juamt ist der Postbote weil er sich ja eben nicht mit mir unterhalten will.

Er hatte sich wohl schonmal versucht einen vaterschaftstest einzuklagen. Wurde auf Grund mangelnder Beweise abgelehnt. Also müsste er den selbst zahlen. Und da ist der knackpunkt. Ich soll den bezahlen ansonsten redet er erst gar nicht mit mir.

emily2001  25.06.2015, 02:18
@ChGeMaFy

Warum legs du denn so viel Wert darauf, mit ihm zu reden ?

Wenn er nicht reden will, dann gib die Sache einem / einer Anwalt(in), und überlasse es ihm / ihr (dem Anwalt).

Emmy

ChGeMaFy 
Fragesteller
 25.06.2015, 09:35
@emily2001

Ich lege keinen Wert darauf.. er hatte zuerst darauf bestanden das "aus zu diskutieren". Und jetzt diese Erpressung 

petrapetra64  25.06.2015, 10:47
@ChGeMaFy

dann hoer doch einfach auf, zu diskutieren und gut ist es. Wenn du dich nicht erpressen laesst, dann ist das Thema doch erledigt und fertig.

ChGeMaFy 
Fragesteller
 25.06.2015, 12:11
@petrapetra64

Hat sich eh eeledigt. Gibt er seine Zustimmung nicht, wird das familiengericht entscheiden. Meine Anwältin sagt das die Chancen sehr gut sind. Trotzdem danke

du bekommst nur eine einbenennung mit einverständnis des vaters. gibt er diese nicht, dann musst du damit leben.

das kind hat einen vater und das ist nicht dein partner. er ist ein väterlicher freund, mehr nicht. wenn der kv irgendwann mal auf die idee kommt umgang etc einzufordern, dann wird er diesen auch bekommen. wäre blöd wenn kind dann schwerst verwirrt da steht und realisiert, dass sie ja bereits einen vater hat.

heirate in frieden deinen partner. seit glücklich miteinander und lass den vater mit sich selbst klar kommen. du wirst ihn nicht mehr ändern. ein anwalt kann dir nicht helfen bei der namensänderung. das kann nur die unterschrift von kv.

ChGeMaFy 
Fragesteller
 24.06.2015, 21:40

Also 1. Habe ich mich schon erkundigt etwas. Da meine Tochter nicht weiß wer ihr Erzeuger ist, sieht das juamt das auch als sinnfrei an das sie seinen Namen trägt. 2. WILL er keinen Kontakt. Also Pech für ihn. 3. VATER ist derjenige der für das Kind da ist. Es großzieht. Der andere hat lediglich reingehalten. Ein väterlicher freund ist er bestimmt nicht. Er ist für ein Kind sa welches iwann von alleine angefangen hat Papa zu ihn zu sagen weil der andere keinen Bock auf Verantwortung hatte. Wer zahlt ihr Hobby von 60 Euro im monat? Wer kuschelt mit ihr und liest ihr Geschichten vor? Wer nimmt sie in den arm und tröstet sie. 4. Das mit dem Umgang ist ne sache die klar mit dem juamt abgesprochen ist. -> schädlich für das kind.. er hat mehrfach gezeigt das er nicht zuverlässig ist. Hatte mehrere Chancen bekommen. Hat er sich versaut. Die kurze lebt in ihrer Familie und ist glücklich. Sie kennt ihren Erzeuger ja gar nicht mehr. Ich werde ihr nie das recht verwehren ihn kennen zu lernen. Aber da ist noch genug zeit zu wenn sie will. Im Moment soll es so bleiben wie es ist. Da spricht auch das juamt ganz klar für. Denn verlustängste braucht sie bestimmt als letzes.

laurastern7015  27.06.2015, 09:47
@ChGeMaFy

1. hast du dich nicht erkundigt, sonst wüßtest du das es vater des kindes heißt und nicht erzeuger und was das jugendamt denkt ist doch völlig egal. die dürfen und können keine entscheidungen treffen.  2. wenn er eines tages kontakt will, wird er ihn bekommen. wäre dann sicher schön für dein kind zu erkennen das es die ganze zeit belogen wird und manipuliert durch dich - denn es hat ja einen vater. 3. vater ist derjenige der das kind gezeugt hat. er ist einfach nur ein väterlicher freund. was er freiwillig zahlt, weil du es nicht tust ist doch völlig uninteressant. er muss es ja nicht tun und wenn er es irgendwann nicht mehr will, wird dein kind damit leben müssen. freundschaft drückt sich nicht über geld aus. vaterschaft ebenfalls nicht. 4. das jugendamt hat wie gesagt kein mitspracherecht. du hast fragen gestellt, man hat dir die meinung gesagt und dich ein bisschen gestreichelt in deiner einsicht der dinge. wenn der kv kommt und umgang fordert, wird ein jugendamt sich nicht hinstellen und sagen nein. dazu haben sie die befugnis nicht. er wird im eilverfahren klagen und erhält umgang, egal was du denkst. 

du agierst sehr stark gegen das kindeswohl. kein kind der welt bekommt verlustängste, nur weil es seinen vater kennenlernt und umgang wahrnimmt. irgendwie läuft da sehr viel falsch bei dir. der kv hat garnichts versaut. wenn er irgendwann will wird er kommen. wenn er nicht will, wird er es lassen. du musst nur aufhören dein kind zu belügen und mit den entscheidungen leben die du mal getätigt hast.

ChGeMaFy 
Fragesteller
 24.06.2015, 21:40

Also 1. Habe ich mich schon erkundigt etwas. Da meine Tochter nicht weiß wer ihr Erzeuger ist, sieht das juamt das auch als sinnfrei an das sie seinen Namen trägt. 2. WILL er keinen Kontakt. Also Pech für ihn. 3. VATER ist derjenige der für das Kind da ist. Es großzieht. Der andere hat lediglich reingehalten. Ein väterlicher freund ist er bestimmt nicht. Er ist für ein Kind sa welches iwann von alleine angefangen hat Papa zu ihn zu sagen weil der andere keinen Bock auf Verantwortung hatte. Wer zahlt ihr Hobby von 60 Euro im monat? Wer kuschelt mit ihr und liest ihr Geschichten vor? Wer nimmt sie in den arm und tröstet sie. 4. Das mit dem Umgang ist ne sache die klar mit dem juamt abgesprochen ist. -> schädlich für das kind.. er hat mehrfach gezeigt das er nicht zuverlässig ist. Hatte mehrere Chancen bekommen. Hat er sich versaut. Die kurze lebt in ihrer Familie und ist glücklich. Sie kennt ihren Erzeuger ja gar nicht mehr. Ich werde ihr nie das recht verwehren ihn kennen zu lernen. Aber da ist noch genug zeit zu wenn sie will. Im Moment soll es so bleiben wie es ist. Da spricht auch das juamt ganz klar für. Denn verlustängste braucht sie bestimmt als letzes.

Ich wuerde mich auf seine Erpressungen nicht einlassen. Normalerweise benoetigst du aber die Unterschrift von ihm fuer die Namensaenderung. Wenn das Jugendamt aber eine Chance sieht, ohne seine Zustimmung die Aenderung zu erreichen, weil die ja wissen, dass er sich nicht kuemmert, dann versuche es auf diesem Weg, ggf. mit Anwalt.

Ansonsten kann dein Kind auch mit einem anderen Namen leben erst mal, wichtig ist nicht der Name, sondern wer sich um das Kind kuemmert. Der Name schadet dem Kind nicht, wenn man es ihm erklaert. Und vielleicht geht es spaeter, wenn das Kind aelter ist und es selbst unbedingt will, einfacher.

Erpressen lassen wuerde ich mich jedenfalls nicht, nur um einen Namen zu aendern.

ChGeMaFy 
Fragesteller
 25.06.2015, 11:05

Habe gerade mit meiner Anwältin gesprochen die den kompletten Fall kennt.. und ihn.. gibt er ende August nach der Hochzeit nicht seine Zustimmung geht es vor gericht. Aussicht auf Erfolg 95 % da er keine ausreichenden Gründe nennen kann weshalb das Kind seinen Namen tragen soll, wenn sie noch nicht mal weiß wer er ist. Und genau darum geht es ja. Wir werden und sollen ihr das erst im richtigen alter erklären. Sagt auch das juamt. Einem Kind mit fast 4 Jahren zu sagen "dein Papa hier ist nicht dein Papa, das ist ein anderer. Der hier ist nur der Papa deines bruders" 

"Und wo ist mein Papa? "

"Ähn.. der.. ähmm.. hat keine zeit.. kümmert sich nicht."

Ich werde meine Tochter nämlich mit Sicherheit nicht anlügen und ihr was vom Pferd erzählen. Deshalb ist es ganz klar nicht sonderlich gut für sie wenn man ihr in diesem Alter ihre heile Welt zerstört. Das juamt sagt in einem reiferen alter ihr das vernünftig zu erklären ist bei ihr sinnvoller.. 

laurastern7015  27.06.2015, 09:13
@ChGeMaFy

DU musst gründe vortragen die dafür sprechen. nicht der vater. er muss nur zustimmen oder sagen, das will ich nicht. zu sagen er ist der vater, das kind ist seines und über den namen drücken sie die verbindung aus reicht völlig aus. mehr sagen muss er nicht. die frage wird sein, warum du das kind so arg manipuliert hast, dass es von lügen geblendet glaubt dass dein neuer partner sein vater wäre. das wäre die frage auf die das gericht gespannt wäre.

deine chancen stehen miserabel und ich würde es an deiner stelle lassen. entweder der vater stimmt zu oder du musst mit der entscheidung leben, die du mal getroffen hast. fördere lieber den kontakt zum vater.

ChGeMaFy 
Fragesteller
 25.06.2015, 11:06

Sie hat nämlich jetzt zum ersten mal im leben eine reale heile welt. Die hat so schob genug mitgemacht 

petrapetra64  26.06.2015, 13:26
@ChGeMaFy

Da bin ich leider etwas anderer Ansicht wie das Jugendamt, ich habe meine Kinder zu keiner Zeit belogen, denn ich denke, der richtige Zeitpunkt, der kommt dann irgendwann nie und dann erfaehrt das Kind es von woanders her und fuehlt sich total belogen und hintergangen und die heile Welt bricht zusammen wie ein Kartenhaus. Kleine Kinder hingegen koennen erstaunlich gut mit Wahrheiten umgehen.

Man muss ja nicht sagen "dein Vater will nichts von dir wissen". Man kann ja einfach sagen, "dein Vater war nicht bereit und in der Lage, sich so einer grossen Verantwortung zu stellen", halt Kindgerecht. Dass er einfach nicht reif genug war, ein richtiger Vater zu sein, dass der Stiefvater diese Aufgabe daher uebernommen hat. Und fuer ihn beide Kinder seine eigenen Kinder sind.

Sie hat doch jetzt eine heile Welt, die zerstoert man weder mit einem anderen Namen, noch mit einem anderen biologischen Vater. Wichtig ist vielmehr das Gefuehl und die Kinder spueren zu lassen, dass man sie wirklich liebt.

Fuer meine Kinder war es immer ganz normal, dass kein Vater da war, sie sind von Anfang an damit aufgewachsen und kannten ja auch gar nichts anderes. Und spaeter habe ich immer gesagt, es gibt Kinder, die keine Mutter haben und Kinder, die keine Grosseltern haben und Kinder, die keine Geschwister haben. Man kann nicht immer alles haben, wichtig ist, dass sich jemand um die Kinder kuemmert und bei dir ist das halt Mama, Oma und Opa.

Die Namensaenderung ist aber sicher nicht verkehrt, wenn sie moeglich ist und gute Aussichten auf Erfolg bestehen.

Den ersten Fehler hast du 2011 gemacht, du hättest weder dem gemeinsamen Sorgerecht noch der Namensgebung zustimmen brauchen. Eine Sorgerechserklärung wird vorab sehr genau geprüft (auch ich habe dem Kindsvater vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht zugestanden, dazu musste ich ALLEINE zu der Verfahrenspflegerin gehen und es wurde ausgeschlossen, dass ich unter Druck handle), jetzt ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen. Rückgängig geht das nämlich nur mit seiner Einwilligung oder über den laaaaaaaangen Weg über das Familiengericht. 

Ich sehe auch aus deiner Schilderung nichts, wo er dem Kind (!) schadet, so dass du Argumente für die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes hättest, nur "kein Interesse" reicht nicht, wenn er keine Gefahr für das Kind darstellt.

Eine Anwältin für Familienrecht hat da aber eventuell mehr Erfahrung und Argumente, lass dich beraten.

Und ob es dir gefällt oder nicht, deine Tochter (!) hat das Recht, ihre Wurzeln zu kennen, und dazu gehört nun einmal der leibliche Vater. Es liegt an dir, diesen Menschen für deine Tochter (unabhängig von deiner persönlichen Aversion) in ein positives Licht zu rücken. Glaube mir als Pflegemutter (mit entsprechender Erfahrung in Biographiearbet), das ist immens wichtig! 

Zur rechtlichten Lage: natürlich musst du nicht für die Kosten des Vaterschaftstestes aufkommen, wenn er diesen haben möchte.

ChGeMaFy 
Fragesteller
 25.06.2015, 12:56

Schaden tut er (und seine Familie) ihr immens. Sonst würde das juamt ja nicht sagen dass das umgangsrecht ihm erstmal definitiv nicht zugesprochen wird. Genauere Gründe möchte ich nicht nennen. Dazu kommt das ich nur mit ihm zum Standesamt zusammen gehen musste um die sorgerechtserklärung zu unterschreiben. Ca 20 min alles zusammen. Ich verwehren meinem kind nicht den leiblichen vater. Das habe ich ja auch nie gesagt. Wir reden einfach nicht darüber weil das Thema nicht zur Sprache komnt. Wie schonmal gesagt: meine Tochter kennt ihn nicht mehr. Uns das hat auch das juamt so befürwortet. Wenn sie nicht von sich aus fragt einfach erstmal so lassen wie es ist. Weshalb dann (nochmals) sollte ich ihr dieses oder nächstes jahr erklären das ihr "Papa' hier nicht ihr Papa ist. "So Kind. Jetzt hattest du mal fast 3 Jahre ein ruhiges und tolles leben. Ich sag dir jetzt mal was..." außerdem ist seine drecksfamilie nicht ohne... das ist das Problem. Selbst meine Anwältin schüttelt bei ihn nur noch den Kopf. Er hatte sogar damals Auflagen vom Gericht und juamt zwecks besuchskontakte bekommen. Hatte der gnädige Herr keine Lust drauf. Und dann soll ich später mal sagen "dein papi ist der allertollste" ? Wie gesagt. Im Moment bestimmt nicht. Er ist hier kein thema. Nur hinter den Kulissen 

ChGeMaFy 
Fragesteller
 25.06.2015, 13:02
@ChGeMaFy

Außerdem will ich mir ja auch gar kein sorgerecht einklagen. Das ist mir egal. Ich hab das volle Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und sämtliche Anmeldungen im kiga oder so kann ich unter diesen Voraussetzungen alleine treffen (-> Jugendamt), ohne zu bescheissen wohlbemerkt. Auch den Reisepass durfte ich mit dem gerichtswisch alleine beantragen da ich noch nicht mal weiß wo der leibliche Vater wohnt. 

Zwecks Namensänderung kannst du dich auch ans Standesamt wenden. So weit mir bekannt ist muss der Partner der Namensänderung zustimmen, wenn er es nicht macht übernimmt dies das Familiengericht.

Hast du schon darüber nachgedacht, dass dein neuer Partner dein Kind adoptiert ? Zwar müsste auch hier der leibliche Vater zustimmen, da er ohnehin keinen Kontakt will wäre das vielleicht eine Alternative.

Lass dich ausführlich beim Anwalt beraten. Lass dich aber bitte nicht zu Racheaktionen deinem Ex gegegnüber hinreissen.