Darf man alte Adresse als Absender angeben Brief zu EX-Mann?
Hallo,
ich muss meinem EX-Mann den neuen Zahlungsbetrag für Kindesunterhalt zum 01.01.2021 mitteilen. Sonst würde er die Erhöhung für Mindestunterhalt nicht zahlen.
Es gab zur Zeit der Ehe Gewalt und starke Manipulation auch gegenüber der Kinder usw. Er wurde auch vor dem Strafgericht damals verurteilt Geldstrafe und 3 Monate Wegweisung Ehewohnung).
Daher würde ich ungern meine neue Anschrift als Absender angeben. Ich habe aber noch einen Postnachsendeauftrag von der alten Wohnung zu meiner neuen Wohnung.
Die Frage:
Darf man seine alte Absenderanschrift in so einem Schreiben angeben? Oder sit das nicht erlaubt. Ich möchte einfach nicht, dass er weiß, wo wir nun wohnen. Wenn er möchte, würde er es wahrscheinlich eh herausbekommen. Er hat das Sorgerecht verloren - gerichtlich. Und Umgang schon seit Jahren keinen gehabt oder gewollt.
Aber ich möchte es ihm nicht unter die Nase reiben. Also die neue Anschrift. Gibt es da einen legitimen Weg?
LG
6 Antworten
Gib auf keinen Fall deine neue Adresse an, nimm die alte oder einfach eine fake-Adresse.
Du mußt auf dem Briefkuvert nicht zwingend (D)eine Absenderadresse angeben , sondern lediglich die korrekte Empfängeradresse . Ist der Brief beim Empfänger nicht zustellbar , dann ist er aber damit auch futsch .
Ich würde das ganze dann aber wenigstens per Einwurfeinschreiben versenden , und nur der Post Deine korrekte Adresse für die Zustellungs-Rückmeldung nennen .
Läuft sowas nicht normalerweise über das zuständige Familiengericht ?
Nicht, das ich wüßte ... Schreibe halt keinen Absender drauf. Den Brief erhält er eh erst nächstes Jahr, wenn Du Pech hast.
Warum musst Du das machen? Das sollte übers Jugendamt laufen.
du kannst irgndeine Adresse angeben, was glaubst du machen die ganzen Drogenversandleute, das kontrolliert keiner
Deine Unterschrift reicht, du mußt keine Addresse mitsenden !