Welche Strafe bekommt eine Lehrkraft, die ihre Schüler nicht zur Toilette gehen lässt?
Ich wusste früher nicht, dass Lehrer dazu verpflichtet sind, ihre Schüler auf die Toilette gehen zu lassen. Ich kenne auch relativ viele Lehrer, die innerhalb der Schulzeit versucht haben, Schülern den Toilettengang zu verbieten. In der ersten Klasse bin ich leider selbst Opfer gewesen. Ich habe die Lehrerin mehrmals gefragt und sie sagte, dass ich bis zur Pause durchhalten muss. Das habe ich nicht geschafft und mir mitten in der Klasse in die Hose gemacht. Unsere Tische waren damals in so einem U gestellt, dass auch alle anderen das sehen konnten, als es passierte. Ich habe mich gedemütigt gefühlt, wollte abgeholt werden und habe mich ein paar Tage garnicht mehr in die Schule getraut. Als ich wiederkam wurde ich ausgelacht und keiner wollte mehr etwas mit mir zu tun haben.auf
Welche Strafe hätte sie bekommen, wenn meine Mutter sie dafür angezeigt hätte?
3 Antworten
Kontaktieren sie einen Anwalt.
Das Ereignis ist schon viel zu lange her, um jetzt deshalb einen Anwalt zu kontaktieren. Aber ich hätte gerne gewusst welche Strafe die Lehrerin hätte bekommen können
kommt auf den richter an und auf den tatvorwurf, es kommen da schliesslich mehrere in frage
denk da mehr an, unterlassene hilfeleistung, nötigung, verletzung der grundrechte o.ä. bin aber auch kein jurist und alle angaben sind ohne gewähr
Keine, denn dafür sind ja die Pausen da und wer krank ist, hat einen Beleg von Papa vorher abgegeben.
Ist so wie im Schulbus, fuhr bei mir fast 2 Stunden, und alles ohne Toilette.
Das ist so nicht richtig.
Wenn ein Schüler dem Lehrer klar macht, das dieser dringend muss, so muss man den Schüler auch den Toilettengang gewähren.
Ansonten könnte der Lehrkraft dies unter anderem drohen: Körperverletzung im Amt nach § 340 des Strafgesetzbuches führen oder als Misshandlung von Schutzbefohlenen § 171 des Strafgesetzbuches.
Hast Du ein Urteil, denn könnte reicht nicht so richtig?
Und was ist mit dem Busfahrer, der muss ja dann auch ein WC schaffen zur Verfügung stellen.
Ich war in der ersten Klasse, vielleicht gerade mal 7 Jahre alt und musste wirklich sehr dringend, das habe ich auch mehrmals betont. Sie hat mich trotzdem nicht gelassen. Klar sind die Pausen dazu da, um auf die Toilette zu gehen, aber es war eine Ausnahmesituation. Es gab überhaupt keinen Grund dazu, den Gang zur Toilette zu verbieten. Und es ist Lehrern rechtlich gesehen untersagt, die Schüler nicht zur Toilette gehen zu lassen. Es gibt sogar mehrere verschiedene Straftaten, die damit in Verbindung gebracht werden können: Körperverletzung im Amt, Misshandlung Schutzbefohlener, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Nötigung und Beleidigung. Außerdem haben Schüler wie alle anderen das Recht auf Menschenwürde, das damit verletzt wird.
Das verstehe ich nun nicht, rechtlich verboten, also hast Du zahlreiche Urteile, ich keins.
Wozu dann noch die Frage?
Weil ich nicht weiß welche Strafe dafür in Betracht kommt und mich das interessiert
Falsch.
Lehrer MÜSSEN Schüler auf Toilette gehen lassen. Sonst kann man diese wegen Körper Verletzung anzeigen.
Wir müssen gar nichts, ein Schulbusfahrer muss auch keine Toilette beschaffen, und auch bei Bäumen nicht anhalten.
Beispiel: Eine Lehrerin ordnet an, dass in ihrem Unterricht kein Schüler auf die Toilette gehen darf. Eine Schülerin verspürt jedoch im Unterricht ein dringendes Bedürfnis und bittet die Lehrerin, dass sie zur Toilette gehen darf. Die Lehrerin verweigert dies bis zum Ende des Unterrichtes. Erst in der Pause kann die Schülerin die Toilette aufsuchen. Durfte die Lehrerin den Toilettengang verweigern?
Nein, die Schülerin darf bei einem dringenden menschlichen Bedürfnis die Toilette aufsuchen. Rechtlicher Hintergrund: Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) garantiert die Menschenwürde. Gemeint ist damit, dass alle Menschen menschenwürdig behandelt werden. Zu einer menschenwürdigen Behandlung zählt es, einen Toilettengang zu ermöglichen, wenn es nötig ist. So ist es auch in anderen staatlichen Einrichtungen (zum Beispiel Gefängnis) oder Veranstaltungen (zum Beispiel Gerichtstermine). Wenn ein Lehrer einen Toilettengang verweigert, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Zu denken ist dabei an Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) und Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 171 StGB). Körperverletzung (§ 223 StGB) ist jede üble Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Das gilt dann ja auch für den Busfahrer, und für die Studierenden in der Prüfung,
Wetten, wie das ausgeht, das mit dem angeblichen Recht?
Und zwar? Körperverletzung? Beleidigung?