Ist es Nötigun wenn man im Unterricht nicht auf Toilette gehen darf?

9 Antworten

Euer Lehrer darf euch nicht verbieten aufs klo zu gehen.

Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten)
Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler)
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler)
Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten)
Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)

Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html

Vielen Dank für die Antwort...und das auch noch mit "Artikeln" welche ihre Aussage bestätigen. Da es früher laut gutefrage.net nicht möglich ist, werde ich ihre in 23 Stunden als "Hilfreichste Antwort" auszeichnen.

Ich kenne keinen Lehrer, der es verbietet, wenn man freundlich fragt. Allerdings glaube ich nicht an Nötigung, wenn die Pausen zuvor ausreichend lang waren (also kein Lehrer die Pause durchgemacht hat), denn dann kann man ja rechtzeitig gehen). Geht ein Schüler jede Mathestunde einmal aufs Klo, wird der Lehrer wohl andere Gründe vermuten und kann diese gegebenenfalls auch erklären. Ein Verweis muss nicht unbedingt vom Schulleiter abgesegnet sein, denn ein Fachlehrerverweis wird - wie der Name schon sagt, vom Fachlehrer vergeben. Außerdem kenne ich durchaus Schulleiter, die bei oben beschriebener Handlung (bei permanenter Wiederholung auch mal eine höhere Ordnungsmaßnahme verhängen - also einfach aufstehen und gehen, meine ich). LG Heiko

Viel kann dir der Lehrer nicht tun, wenn du einfach so gehst. Einen Verweis oder ähnliches muss die Schulleitung absegnen, und dass wird sie in dem Fall sicher nicht tun.

Danke sehr.

Bei einer entsprechenden Erkrankung verbietet es niemand, und ansonsten bist du ja wohl nicht mehr in der Grundschule, kannst also wohl 45 Min. durchhalten, von Pause zu Pause, oder?

Die 5 minuten Pausen, wenn es dieses an seiner Schule gibt, sind eigentlich keine Pausen. Die dienen nur dem Klassenzimmerwechsel.

@Havege

Ich schaffe es tatsächlich sogar zwei Zeitstunden lang - der Wahnsinn, ne?

@latricolore, UserMod Light

Menstruation z.B. ist keine Erkrankung sondern ein natürlicher Vorgang. Den Schülerinnen hier zu verbieten für angemessene Hygiene sorgen zu können lässt sich nicht nur als Nötigung ansehen. Mir fallen da Geschlechtsdiskriminierung ein, Beleidigung da es ja zu Verschmutzungen kommen kann.

Hinzu kommt, dass Herwanwachsende gerade in der Schule eh viel zu wenig trinken. Die Auswirkungen lesen wir dann in den Statistiken des Gesundheitswesens. Wer wenig trinkt braucht nicht so oft auf Toilette. Das ist klar.

Diese dumpfe Anpampe ohne Hirn und Verstand schließt die Fürsorgepflicht des Lehrkörpers gegenüber den SchülerInnen aus, kommt mit Argumenten welche von Unfähigkeit strotzen. Auch schon GrundschülerInnen kann vermittelt werden ohne den Unterricht zu stören das WC aufzusuchen. Es muss allerdings vermittelt werden. Und da scheitern nun mal viele Lehrkräfte.

ansonsten bist du ja wohl nicht mehr in der Grundschule

wenn ich sowas schon wieder höre...

man kann sich nunmal nicht aussuchen wann die blase voll ist.

Du kannst dem Lehrer nicht verbieten, wenn er sagt, es dürfe keiner aufs Klo gehen. Sagen darf jeder, was er will. Sehr wohl strafbar macht er sich aber, wenn du gerade gehen willst und er dich offensichtlich hindert. Dafür zahlt er eine saftige Strafe oder kann in Österreich dafür sogar ins Gefängnis.