Dürfen die Kosten einer Klassenfahrt für die Lehrer auf die Schüler umgelegt werden?

11 Antworten

Also wer hier mit Argumenten kommt wie: Die Lehrer sind für ihre selbst verursachten Kosten selber verantwortlich, sollte mal kur nachdenken. Wer eine Busreise bei einem Veranstalter bucht, wird den mitreisenden Reiseführer natürlich auch mit finanzieren. Wer auf eine Dienstreise geht, muss dafür in der Regel nicht selbst aufkommen. Dass natürlich einige Lehrer die Betreuungsqualität nicht bringen, die man erwarten könnte, ist klar. Aber davon abgesehen (in jedem Job gibt es Pfeifen), ist es der Job der Lehrer, und ihre Anwesenheit gehört zum Gesamtpaket, muss also von den Schülern getragen werden, oder idealerweise vom Arbeitgeber (also das Bundesland). Die Schule meines Sohnes hat einen Etat von 1000 Euro pro Schuljahr für so etwas. Das reicht natürlich nie und nimmer (alleine 3 Abschlussfahrten mal zwei Lehrer mal ca.300 Euro wären ja 1800 Euro) Protestiert bei euren Abgeordneten, aber lasst den Frust nicht an den Lehrern raus.

Schulwanderungen und Schulfahrten gehören zu den dienstlichen Obliegenheiten von Lehrpersonen. Sie werden nur dann genehmigt, wenn die Begleiter vorher schriftlich auf eine Erstattung der Reisekosten verzichtet haben, wenn keine Mittel zur Verfügung stehen sollten. Es ist unzulässig, die Reisekosten von Schüler(inne)n tragen zu lassen. Freiplätze sind den Schüler(inne)n zu geben. Alles Andere wäre Vorteilsnahme im Amt! Es ist leider so: Obwohl Lehrpersonen auf solchen außerunterrichtlichen/besonderen Schulveranstaltungen "rund um die Uhr im Dienst" sind, werden ihnen die Kosten nicht bzw. nur zum Teil erstattet. Dass schon die Vorbereitung einer Klassenfahrt eine sehr zeitaufwändige Sache ist, sei nur am Rande erwähnt. Auch diese Tatsachen sind mal wieder ein beredtes Zeichen des "faulen Lehrerlebens", das in der Öffentlichkeit so gerne erwähnt wird. Der Antwort von Wieselchen 1 ist nur zuzustimmen, einige schulrechtliche Erwägungen habe ich ergänzt.

Für den Lehrer ist eine Schülerfreizeit keine Lehrerfreizeit, sondern harter Rundumdieuhr-Einsatz. Muss denn ein Lehrer für seinen Job noch bezahlen? Muss denn die Putzfrau darür bezahlen, dass sie putzen darf? Ich habe schon beides erlebt:

  • Lehrer tragen eigene Kosten selbst.

  • Schüler tragen die Kosten ihrer Begleit- und Aufsichtskräfte.

Ich denke, dass man da unterscheiden sollte, ob die Klasse das materiell schultern kann oder nicht. Dann haben auch die Lehrer und die Schüler auch mitzubestimmen.

Ja, so ist es.

@ Indy72:

mir ist schon klar, dass die Kosten nicht von den Lehrern selbst getragen werden sollten, da diese ja rund um die Uhr im Einsatz sind. Allerdings finde ich es auch nicht ok, dass die Kosten auf die Schüler (bzw. Eltern) umgelegt werden. Meiner Meinung nach müsste die Schule/der Schulträger für die Kosten aufkommen...

@gucki68

Letztendlich ist es von Schule zu Schule unterschiedlich. Wer soll die "Reisekosten" der Lehrer Tragen, wenn der Arbeitgeber dies nicht möchte? Im zweifel sind es die Nutznießer - also die Schüler, die ja von der Exkursion profitieren.

@Indy72

Zumal ja dieser Betrag auf 20 - 25 Kinder aufgeteilt wird und entsprechend wenig ausmacht. Man muss auch sehen, dass die Lehrpersonen z.B. für ein Lager höchstens 4 Lektionen pro Tag angerechnet (bezahlt) bekommen, obwohl sie Tag und Nacht die SchülerInnen betreuen (bei uns ist das zumindest so).

DH, indy, so sehe ich das auch.

hallo, wir eltern sollten froh sein, dass es lehrer gibt die mit unseren kindern überhaupt auf klassenfaht gehen. ich bin gerne bereit, meinen anteil der kosten der aufsichtspersonen zu übernehmen. es kann nicht sein, dass ein lehrer eine so große verantwortung übernimmt und dann auch noch zahlen soll. wäre ich lehrer und sollte meinen anteil der klassenfahrt selber zahlen , würde sie ausfallen. überlegt euch mal, euer chef schickt euch auf eine dienstreise und ihr müsstet sie selber zahlen, ich wärt warscheinlich hoch erfreut, oder?

Ich arbeite in einer Schule und bei uns ist das normal und auch rechtens, dass die Lehrerkosten auf die Schüler und Schülerinnen (via Klassenkasse) umgelegt werden (insbesondere im Skilager). Die Lehrpersonen gehen nicht zum eigenen Vergnügen auf Klassenfahrten sondern dies gehört zu ihrem pädagogischen Auftrag. Wer finanzielle Probleme hat, kann ein Subventionsgesuch einreichen. Aus finanziellen Gründen bleibt niemand zuhause.