Darf ein Lehrer den Toilettengang "bestrafen"?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sicherlich hängt es von der Situation ab. Wenn du immer vorsätzlich auf die Toilette gehst, um zu schwänzen bzw. dich immer vor etwas drücken willst, dann wäre es verständlich, wenn der Lehrer irgendwann Gegenmaßnahmen ergreift. Schließlich mußt du dich allen Anforderungen stellen, denen sich deine Mitschüler auch stellen müssen. Du kannst nicht immer weglaufen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Lehrer einen einfachen Toilettengang unter "Strafe" stellt. Es muß einen Grund dafür geben, den du hier verschweigst.

Wie gesagt, ich zitiere den Lehrer "Gehst du auf die Toilette schreibst du"

Da hast Du Dich wohl nicht abgemeldet. Normalerweise reichen auch die Pausenzeiten für den Toilettengang aus und Du scheinst in einem Alter zu sein, in dem man seine Blase schon/noch kontrollieren kann.

Nötigenfalls in der Schulordnung nach sehen.

Hausordnung sagt:

2. Während des Unterrichts
- Essen und Trinken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
- Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen im Unterricht weder bereitgestellt noch benutzt werden.
- Mobiltelefone und andere elektronische Geräte (MP3-Player, Spielkonsolen...) müssen in ausgeschaltetem Zustand
in der Schultasche verbleiben. Bei Leistungserhebungen wird der Besitz solcher Geräte als Unterschleif
gewertet.
- Das Verlassen des Unterrichtsraumes (Toiletten, Krankenzimmer...) muss von der Lehrkraft gestattet und im
Tagebuch vermerkt werden.

Nebenbei ich hatte gefragt, und sie antwortet, wenn du gehst schreibst du.

@Armando2001

Sie hat Dir also die Konequenz gesagt und Du scheinst sie billigend in kauf genommen zu haben

@NameInUse

Also habe ich das richtig verstanden? Eine Lehrerin die mich für ein Menschliches Bedürfnis bestraft handelt rechtmäßig? Also bitte. 

@Armando2001

Rechtmäßig sicher nicht. Aber was will man gegen den Lehrer machen? Die sind am längeren Hebel.

Nein, denn wenn er dich nicht gehen lässt, macht er sich strafbar

ich glaube das ist nicht ok, weil es ein menschenrechtsgesezt gibt und das besagt, dass der toilettengang nicht verweigert werden darf, und mit einer Strafarbeit macht er/sie dass ja indirekt

Nein, dass darf er in keinem Falle. Wenn man auf Toilette muss und es wirklich nicht aushalten kann, dann muss er dir den Toilettengang gewähren.

Also ich drufte gehen, nur ich wurde dafür mit einer Strafarbeit bestraft. Ist das rechtlich OK ?