Welche Steuerklasse ist am besten für mein Bruttolohn 7100€ alleinerziehend?
Habe nun eine neue Arbeitsstelle begonnen und das erste mal letztens Lohn bekommen jetzt wundert mich Es aber das ich so wenig netto habe das kann ja nicht sein den mein Arbeitgeber hat mir bei der Einstellung gesagt das ich etwa 7100€ brutto habe jetzt habe ich aber nur etwa 4500€ rausbekommen geht da nicht mehr bin alleinerziehend von 1. Kind habe 2. Kinder noch verheiratet Trennungsjahr bereits vorbei Scheidung läuft Außerdem habe ich gesehen das die Kirchensteuer recht hoch ist fast 100€ im Monat da werde ich auch nächste Woche austreten den ich gehe sowieso nicht in die Kirche und sehe es auch nicht ein für an Gott glauben zu bezahlen das kann man doch auch ohne oder? 100€ sind 100€ das ist viel Geld im Monat 5000€ Netto fände ich besser als jetzt
Für einen Rat wäre ich dankbar
8 Antworten
Deine Frage ist sehr schlecht formuliert, man versteht kaum, was du wissen willst.
Zur Steuerklasse, wenn die Trennung schon vor diesem Jahr erfolgte, davon gehe ich aus, wenn das Trennungsjahr vorbei ist, dann hast du die Steuerklasse 1. Wenn mindestens ein eigenes Kind hast, für das du Kindergeld erhältst und in deinem Haushalt keine weitere erwachsene Person außer dir lebt, dann kannst du die Steuerklasse 2 beantragen, da gibt es etwas mehr raus.
Wenn du aus der Kirche austrittst, dann musst du auf das Standesamt oder Amtsgericht, je nach Bundesland und diesen dort erklären. Das kostet einmal so 40 Euro rum . Die Bescheinigung gibst du ans Finanzamt, damit die deine Daten ändern und sag deinem Arbeitgeber (Personalbüro) auch Bescheid.
Hallo,
als echter Alleinerziehender, also wenn die Kinder auch bei dir Leben und hauptsächlich von dir versorgt werden, kannst du die Steuerklasse 2 wählen. Allerdings darf in deinem Haushalt niemand außer dir 18 Jahre oder älter sein.
Sollten die Voraussetzungen nicht zutreffen, bleibt nur Steuerklasse 1.
Ob du einer Kirche angehören magst oder nicht, ist deine Entscheidung.
Grüße
http://www.steuerklassen.com/kinderfreibetrag/steuerklasse-fuer-alleinerziehende/
Alleinstehende müssen den Klassenwechsel in Steuerklasse 2 beantragen.
....
Alleinerziehende bekommen die Steuerklasse II. wenn keine weitere Person über 18 im Haushalt lebt.
Sonst Steuerklasse I.
Der Unterschied ist aber nicht so gewaltig.
Du kannst erst deine Steuerklasse ändern wenn du geschieden bist.
vollkommen falsche Antwort. Man MUSS die Steuerklasse ändern, im Jahr nach der TRENNUNG. Mit der Scheidung hat das gar nichts zu tun.