Welche Kosten kommen auf mich zu bei Abmahnung wg. fehlendem Impressum?

7 Antworten

Ich habe mal so eine Zahl gehört. Die lag bei 50.000 Euro. Ich weiß aber nicht welcher Fall das war. Ich möchte dir aber auch keine Angst machen. Ich würde das Impressum auf jedenfall schnell aktualisieren und meinen guten Willen zeigen. Desweiteren solltest du dir vielleicht einen Anwalt holen und den befragen. Das ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich. Auf GF kannst du ja keine vollständige Rechtsberatung erwarten.

TTKing88 
Fragesteller
 15.07.2011, 16:25

Ja hab ich auch gehört, aber das ist son pauschlaer Streitwert. Irgendwo hab ich gelesen, das der aber bei Impressum/AGB-Geschichten niedriger wäre. Außerdem habe ich überhaupt kein Gefühl wieviel Honorar am Ende für den gegnerischen Anwalt rausspringt. Deswegen halt so eine Einschätzung.

Ich will ja keine Rechtsberatung, sondern nur von jemanden mit Erfahrung hören, was er so blechen musste....

Ich habe keine Erfahrungen, aber es ist äußerst fragwürdig, ob die Abmahnung hohe Kosten rechtfertigt.

Schau mal hier:

http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

unter IV. Abmahnung.

Ich würde dir in jedem Fall rechtliche Beratung vorschlagen. Ein Rechtsanwalt wird dir helfen!

(Zitat:) "...einige Zeit lang kein Impressum online gehabt. Dies hat ein Konkurrent (...) gemerkt und möchte mich jetzt abmahnen."

Wenn Du zwischenzeitlich ein korrektes Impressum eingestellt hast und noch keine Abmahnung vorliegt (Betragshöhe steht im Schreiben), ist die Angelegenheit gegenstandslos.

TTKing88 
Fragesteller
 15.07.2011, 16:27

Ernsthaft? Das heißt wenn ich heute alles korrigiert habe und der am Montag die Sacher erst nem Anwalt übergibt ist das nutzlos? Auch wenn er papierhafte Beweise vorlegt?

fs112  15.07.2011, 17:01
@TTKing88

Wenn der Mangel bereits behoben ist, ist die Abmahnung i.d.R. gegenstandslos. Dein Konkurrent muss ein richtiger Volldepp sein, wenn er eine Abmahnung vorher ankündigt oder er hat nur geblufft...

TTKing88 
Fragesteller
 15.07.2011, 17:03
@fs112

Hmmh, das gibt mir natürlich Hoffnung, das er mich wirklich nur ein bischen anpissen wollte.... Vielen Dank schonmal!

ich hab in meinem leben schon einige abmahnungen erhalten und immer so reagiert: erstens das schreiben gar nicht beantwortet zweitens gar nichts bezahlt drittens die sache die beanstandet wurde habe ich geändert oder unterlassen. damit hatte sich das immer erledigt !

Hast du den Fehler bereits behoben?

Dann die Forderung deinem Anwalt übergeben und entspannt zurücklehnen.

TTKing88 
Fragesteller
 15.07.2011, 16:22

Ja schon, aber ich denke mal der hat das schön ausgedruckt bei sich auf dem Schreibtisch liegen, das das Impressum fehlt...