Webseitenbetreiber - Unmittelbare Erreichbarkeit?

germanils  20.07.2021, 17:02

Wo steht das?

AbrahamM 
Fragesteller
 20.07.2021, 17:05

https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1023.html

https://website-check.de/blog/kennzeichnungspflichten/muss-die-telefonnummer-im-impressum-angegeben-werden/

EuGH Az.: C-298/07

4 Antworten

Du machst es Dir unnötig schwer. Auch Unternehmen sind nicht 24/7 erreichbar. Manchmal klappt es, manchmal nicht. Schalte eben einen Ansage: Wegen des großen Anrufaufkommens können wir Ihren Anruf leider nicht persönlich entgegennehmen. Hinterlassen Sie eine Nachricht, wir melden uns unverzüglich."

AbrahamM 
Fragesteller
 20.07.2021, 18:13
Wegen des großen Anrufaufkommens können wir Ihren Anruf leider nicht persönlich entgegennehmen. Hinterlassen Sie eine Nachricht, wir melden uns unverzüglich."

Ob das glaubwürig sein wird... :D

Aber ja, ich habe mittlerweile auch gelesen, dass das wohl die allerwenigsten Seiten wirklich einhalten. Von daher werd ich das mal einfach nicht so ernst nehmen.

Moin,

wenn du dir den Text von e-recht24 genau durch liest, wirst du fesstellen, dass die Zeitangabe nur für Dienstanbieter (Hoster, Telekommunikation etc.) gilt, aber nicht für Webseitenbetreiber. Diese bieten keine Dienste im Sinne der Telekommunikation an.

Daher ist die Zeiteinhaltung bei privaten/kommerziellen Webseiten unerheblich. Hier gnügt die E-Mailadresse und Telefonnummer, sofern vorhanden. Auch eine Handynummer ist ausreichend.

Grüsse von katzebiggi

Woher ich das weiß:Recherche

Unmittelbar heißt nur, dass die Kontaktaufnahme unmittelbar möglich sein muss (ohne Zwischenschritte wie z.B. Briefpost). Nicht, dass jemand persönlich innerhalb kürzester Zeit erreichbar sein muss. Das kann zum Beispiel ein Kontaktformular oder eine Faxnummer sein.

AbrahamM 
Fragesteller
 20.07.2021, 17:15
Nicht, dass jemand persönlich innerhalb kürzester Zeit erreichbar sein muss. Das kann zum Beispiel ein Kontaktformular oder eine Faxnummer sein.

Was bisher aber in der Rechtssprechung nur mit der Argumentation geduldet wurde, dass die Betreiberin auch innerhalb von 30-60 Minuten reagiert hat. Unmittelbar bezieht sich hier (so wird es auf jeder Seite von IHK, Rechtsanwältenm etc. geschrieben) tatsächlich auf den zeitlichen Raum.

Nun, eine E-Mail kommt ja in unter 30 Minuten an ;)

Per E-Mail bist du also sofort erreichbar, sagt ja keiner dass du dann auch unmittelbar reagieren musst.

AbrahamM 
Fragesteller
 20.07.2021, 17:07
Per E-Mail bist du also sofort erreichbar, sagt ja keiner dass du dann auch unmittelbar reagieren musst.

Ja doch, genau das sagt das Urteil vom EuGH. Du musst unmittelbar reagieren können. Es reicht nicht nur, das die E-Mail in deinem Postfach ankommt und dann 12 Stunden da wartet. :D

Account100  20.07.2021, 17:07
@AbrahamM

Du kannst ja unmittelbar reagieren, heutzutage kommen E-Mails sofort per Push aufs Handy. Nur ob du dann auch reagierst, ist nicht vorgeschrieben.

AbrahamM 
Fragesteller
 20.07.2021, 17:18
@Account100

Aber genau so lautet die Begründung in diesem Urteil. Frei zitiert: "Eine Telefonnummer ist nicht notwendig, weil die Betreiberin mit dem Kontaktformular eine Reaktion innerhalb von 30 - 60 Minuten gewährleistet hat". Ich bin ja nicht erreichbar, nur weil ich irgendeinen Anschluss schalte. Das ist ja vergleichbar damit, dass ich eben nicht erreichbar bin, wenn ich mein Telefon zu Hause liegen lasse - du kannst mich nicht erreichen. Mein Telefon erreichst du, ja, aber nicht mich.

Account100  20.07.2021, 17:19
@AbrahamM

Und genau so ist es bei E-Mail. Die ist ausreichend, man erreicht dich da entsprechend, Ende.

AbrahamM 
Fragesteller
 20.07.2021, 17:20
@Account100

Eine E-Mail allein ist aber nicht ausreichend. Es geht ja gerade darum, dass NEBEN einer E-Mail mindestens eine WEITERE Kontaktmöglichkeit für den unmittelbaren Kontakt angegeben werden muss.