Ab wann braucht eine Website ein Impressum?

4 Antworten

Gilt die Impressumspflicht auch für private Webseiten?

Nein, wenn Sie Ihre Webseite ausschließlich zu privaten Zwecken betreiben, müssen Sie keine rechtlichen Formalien für die Gestaltung Ihres Impressums einhalten.

§ 5 TMG spricht explizit von „geschäftsmäßigen Online-Diensten“, die ein verpflichtendes Impressum vorsehen. Nur wenige Internetseiten weisen jedoch einen eindeutig privaten Charakter auf. Zu diesen zählen in erster Linie Blogs, in denen Sie Ihre privaten Erfahrungen und Gedanken mit anderen Nutzern teilen. Auch Webseiten über Ihr liebstes Hobby oder Fan-Seiten werden häufig als rein privates Projekt angesehen. Schnell gelangen Sie jedoch in eine Grauzone, beispielsweise wenn Sie aktiv für die CDs oder Filme des Künstlers werben oder sogar am Verkaufserlös beteiligt sind (z.B. über ein sog. „Affiliate Programm“).

Merkmale von privaten Webseiten im Überblick

Die folgende Checkliste soll Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Ihre Webpräsenz einen eher privaten oder geschäftlichen Charakter aufweist:

  • Die Webseite dient ausschließlich familiären oder ähnlich privaten Zwecken. Wenn Sie Ihre Seite ausschließlich zum Hochladen Ihrer Urlaubsfotos oder ähnlich privater Dokumente nutzen, besteht keine Impressumspflicht. Eine Nutzung dieser Art tritt allerdings seit Jahren in den Hintergrund, denn Fotos und andere Medien werden inzwischen verstärkt über Cloud-Dienste geteilt.
  • Ihre Internetpräsenz hat einen eindeutigen und ausschließlich persönlichen Charakter. Ein typischer Fall wäre ein Blog, den Sie als Online-Tagebuch nutzen und der von der Familie oder Freunden gelesen wird. Immer häufiger erfüllen moderne Blogs diesen Vorsatz nicht mehr, teilweise aufgrund von Verlinkungen zu Produkten, die vom Hersteller sogar bezahlt werden.
  • Ihre Webseite ist werbefrei. Hierbei geht es vorrangig um Werbung, die Sie selbst aktiv schalten und weniger Anzeigen, die z. B. vom Blogbetreiber für die kostenlose Nutzung des Services eingebunden werden. Für den werbenden Charakter der Webseite spielt es keine Rolle, ob Sie für die Werbung Geld erhalten oder aus persönlichen Vorlieben auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen verweisen. Hierbei ist auch zu unterscheiden, ob inhaltlich einzelne Artikel angepriesen werden oder eine simple Verlinkung auf andere Webseite erfolgt.

http://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/#_Toc2

Vorsicht beim Disclaimer von impressum-generator.de! Sie behaupten, Disclaimer könnten wegen gegensätzlicher Rechtsprechung doch eine Wirkung haben. Von namhaften IT-Rechtsexperten wird dies bestritten *). Impressum-generator.de bleibt auch den Nachweis gegensätzlicher Rechtsprechung schuldig.

Vor allem: Der Disclaimertext, den sie anbieten, ist rechtsfehlerhaft und hat bereits in mindestens einem Falle eine Abmahnung ausgelöst. Wohlgemerkt: WEGEN des Disclaimers, nicht TROTZ.

*) Weiterführende Informationen und Links unter www.disclaimerfrei.de

@romeoalfa

Habe ja auch nicht behauptet, dass man einen Disclaimer braucht. Habe sogar das Gegenteil geschrieben. Des Weiteren geht es nicht um diesen Disclaimer, sondern um ein komplett anderes Thema.

Meines wissens gilt das bei gewerblichen Absichten, dann sind Impressum und Disclaimer Pflicht

Disclaimer braucht kein Mensch.

Es gibt immer wieder Leute, die das behaupten. Nachgewiesen hat es von denen noch keiner. Eine bestehende Pflicht müsste klar erklärbar sein: Gesetz, Verordnung, Rechtsprechung.

Sobald sie öffentlich ist.

Woher weißt du denn das?

@klausbacsi

Ist mir logisch. Weiß ich also nicht von hier

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html

stelle ich Dir aber gerne mal diese veraltete Information ein. Zu dieser neuen Datenschutzgrundverordnung oder wie das ausgeschrieben heißt gibt es ja online reichlich Informationen. -

Ok. .Ich hatte da ein Webinar zu.

Und dann habe ich das Thema schon vor Zeiten vertieft. Denn es gibt wenige Fachmenschen, die da gut drin sind, Zu wenige. Und es gibt auch bei der Rechtsprechung noch manchen Klärungsbedarf.

Die Frage steht doch vor allen Dingen im Raum, warum willst Du Deine persönlichen Daten nicht veröffentlichen? - Und nein, das ist jetzt nicht als nachgeschriebene Plattitüde zu verstehen. Denn dahinter verbirgt sich ja auch die Frage:

Privat und ohne Verkaufsabsicht so weit klar. Aber welche Richtung, zu welchem Zweck? Und schon kann sich der Zwang ergeben, da dann eben wie eine Firma bewertet wird.

Wie in anderen Antworten dargestellt ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Sobald also mehr als nur ein ausgewählter Kreis Zugriff hat kann von einer Pflicht erst mal ausgegangen werden. Zumal durch diesen Hype um die Übernahme von EU-Recht - welches sich stark an deutsches Recht orientierte - eh gerne gemeldet wird.

Davon abgesehen darf eh keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden. Und rechtsverbindlich ist der Einzelfall in fertigem Zustand zu überprüfen. Von einem Fachanwalt. Der will dann bezahlt werden.

Also antworte ich so, dass es den geringsten Ärger geben kann.

@teafferman

Selbst der von dir gepostete Link widerspricht dir.

Betreiber privater Websites können so zur Angabe eines Impressums verpflichtet sein, wenn sie über Werbebanner oder -anzeigen oder durch sonstige Links und Verweisungen einen Verdienst erzielen oder aber offensichtlich wirtschaftliche Interessen eines fremden Unternehmens fördern. Die Höhe etwaig gezahlter Prämien ist unbeachtlich, sodass jedes Setzen eines Links gegen Entgelt die Geschäftsmäßigkeit bedingt und somit die Internetpräsenz impressumspflichtig macht.

Sobald mit privaten Websites Geld verdient wird, sind diese aus Sicht des Gesetzgebers gewerblich und damit Impressumspflichtig. Im Gegenzug sind sie es aber sonst auch widerrum nicht!

@AbindieZukunft

Und rechtlich korrekt kann nur ein Anwalt für Digitalrecht eine korrekte und verbindliche Auskunft geben. Hier wäre es eh verboten. Also eine allgemeine bei so geringen Angaben, Informationen. Die sicherlich keinen Schaden anrichtet.

Deine Auskunft kann durchaus Schaden anrichten. Reicht vollkommen aus, wenn ein Soziales Netzwerk zur Verbreitung genutzt wird. Dann fordern es in der Regel die dortigen AGB schon ein. Durchaus aus rechtlichen Gründen. Durchaus abhängig vom Inhalt der privaten Seite. Und so fort.

Über die ich jetzt hier nicht diskutiere.

Grundsätzlich also davon auszugehen, dass ein Impressum empfehlenswert ist, grundsätzlich vorhanden sein sollte, ist durchaus richtig. Es schützt vor möglichem Schaden.

@teafferman
Grundsätzlich also davon auszugehen, dass ein Impressum empfehlenswert ist,

Bei "grundsätzlich empfehlenswert" gebe ich dir Recht.

grundsätzlich vorhanden sein sollte, ist durchaus richtig.

Bei "grundsätzlich vorhanden sein" gebe ich dir nicht Recht.

Dies funktioniert schon mal gar nicht, da du 2x von "grundsätzlich" sprichst, aber einmal als Empfehlung und einmal als Pflicht. Was stimmt denn nun?

Es schützt vor möglichem Schaden

Auch hier gebe ich dir natürlich Recht.

Nickt korrekt.