Welche Konsequenzen hat ein Punkt in der Probezeit?
Hallo gutefrage.net,
ich habe mich vor gefühlt wenigen Sekunden bei diesem Forum angemeldet, da ich eine Frage auf dem Herzen habe die mir sehr zu Schaffen macht.
Also: Ich habe vor knapp einem Monat meine Schwester und ihren Säugling (fast 1 Jahr alt) zum Einkaufen gefahren da meine Schwester noch keinen Führerschein besitzt. Ich habe meiner Schwester vertraut dass sie ihr Kind anschnallt und auch dementsprechend sichert. Leider hat sie das nicht gemacht und wir wurden kontrolliert. Mein Verstoß: Transportieren eines Kindes ohne jede Sicherung. Konsequenz(en): 60 € Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister. Laut meiner Recherche ist das ein B-Verstoß und hat zum Glück keine Konsequenz auf meine Probezeit. (Ist am 09.10.2016 endlich fertig) Doch was mir Sorge bereitet ist dieser Punkt. Ist der Punkt maßgebend für eine Probezeitverlängerung und Einladung zu einem Aufbauseminar, oder ist die Art des Verstoßes maßgebend?
Ich bedanke mich schonmal jetzt im Vorraus für jede (hilfreiche) Antwort!
Mit freundlichen Grüßen, Angelo DiMatteo
2 Antworten
Bei einem A-Verstoß oder bei 2 B-Verstößen werden Probezeitmaßnahmen ergriffen .
Sprich Probezeitverlängerung zum einen und Aufbauseminar zum zweiten !
der eine punkt aus deinem B-Verstoß hat noch keine Konsequenzen
Bei dem ersten B-Verstoß passiert mit deiner Probezeit garnichts, anders wie bei A - Verstoß.
Hier kannst du es dir nochmal durchlesen
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/