Frage zum Rückwärts Fahren in einer Einbahnstraße?
Wenn man während der Probezeit in einer Einbahnstraße rückwärts gefahren ist und ein Pkw während des Ausparkens getroffen hat und es zu einem UnFall gekommen ist, ist es dann A - Verstoß oder B- Verstoß ?
bzw wird dann die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar verschrieben, weil man durch diese Ordnungswidrigkeit einen Punkt bekommt ?
5 Antworten
Da werden zwei Tatbestandsmerkmale in Tateinheit erfüllt und dann wird in der Regel nur das teurere Vergehen bestraft.
Da wäre einmal das Fahren in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung:
141148 Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen 215/220 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 139.1 BKat
EUR 25,00 0 Punkte
Dann wäre da aber auch noch das Rückwärtsfahren mit Unfall:
109649 Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
§ 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat;§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
100,- 1 Punkt, A-Verstoß
Hallo Sacido,
das Problem ist nicht das Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße, sondern dass es beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall kam.
Der § 9 der StVO besagt:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Hiergegen hast Du verstoßen. Diesbezüglich sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:
Tatbestandsnummer: 109649
Tatvorwurf: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 100,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - Verstoß
In der Probezeit hat der A-Verstoß für Dich zur Folge,
- dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird
Du hast zu einem der Kommentare geschrieben:
Der Polizist sagte mir es droht mir 100€ Bußgeld und ein Punkt.
Damit hatte der Polizist fast recht
Zusätzlich zu dem was der Polizist sagte kommen noch 28,50 € an Verwaltungsgebühren und ein Eintrag als A-Verstoß auf Dich zu.
Schöne Grüße
TheGrow
Das ist eine Ordnungswidrigkeit von 25€ (Von dem Schaden ganz abgesehen)
Einen Punkt gibt es nicht.
Da sollte es in der Probezeit keine Folgen geben.
Da muss dann aber mehr passiert sein..
Hier der Bußgeldkatalog zur Einbahnstraße: https://www.bussgeldkatalog.org/einbahnstrasse/
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren
...mit Sachbeschädigung
Wie gesagt es kam zu einem Unfall.
Ah.. wenn du Absichtlich und Selbstverständlich falsch fährst und das so rübergekommen ist, kann dir noch "Beharrlichkeit" vorgeworfen werden.. dann kann das strengere Folgen haben.
Aber normal nur bei mehrmaligen Verstößen dieser Art.
Naja der Unfall war nicht wirklich groß und der Aufprall sehr leicht,Absicht war es auch nicht und es war das erste mal.
Wenn man während der Probezeit in einer Einbahnstraße rückwärts gefahren ist und ein Pkw während des Ausparkens getroffen hat und es zu einem UnFall gekommen ist, ist es dann A - Verstoß oder B- Verstoß ?
.
Es zeigt zumindest, dass Du die Verkehrsregeln - immer noch - nicht kennst und Dein Fahrzeug nicht beherrscht.
Nehme Nachschulung in Anspruch.
kümmer dich um deine Angelegenheiten das ist keine Antwort auf meine Frage abgesehen davon weißt du noch mal was die Umstände waren oder ob ich vllt parken wollte oder was auch immer.
Kümmere Dich um die StVO und Du könntest Dir solche Fragen ... und Unfälle sparen.
Was hat hat das eine mit dem anderen zutun ? Nur weil man die StVO kennt macht man keine Unfälle oder wie ? Du Internet Jurist nerv mich nicht.
Wenn du schon meine Frage nicht beantwortest dann mach einen Abgang.
Ich liebe Leute die sich wegen ihres (Un)Vermögens beleidigt fühlen. (... und pampig werden) :o)
Das zurück setzen, also kurzes Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße, ist nach StVO erlaubt.
Die Frage sei daher gestattet, ob nicht du selbst an der Nachschulen teilnehmen solltest?!
Von "kurz" ist nichts zu lesen.
Ich weiß nicht woher du die Information hast, das man für das Befahren in die falsche Richtung einer Einbahnstraße Punkte bekommt.
Ich kann dich beruhigen, darauf gibt es nicht mal ein Bussgeld, sondern nur ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. Mit Sachbeschädigung ist sogar nur das Befahren in die falsche Richtung mit dem Fahrrad zusätzlich mit 10 Euro plus bewehrt, nicht mal mit dem PKW.
Der Polizist sagte mir das..
Der Polizist sagte mir es droht mir 100€ Bußgeld und ein Punkt.