Probezeitverlängerung wegen handy am steuer?

2 Antworten

Man muss hier zwischen A- und B- Verstößen unterscheiden.

Probezeitmaßnahmen werden angeordnet wenn man einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Das Telefonieren am Steuer ist definitiv nur ein B-Verstoß. Du hast also keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten, das wäre nur dann der Fall wenn sie Dich noch einmal erwischen würden.

Im Übrigen kommt die Anordnung zum Aufbauseminar immer erst mehrere Wochen, teilweise auch erst 3-4 Monate nach dem auslösenden Verstoß, aber das betrifft Dich ja nicht.

Ok vielen Dank :)

Fällig we4den: 

60€ Bußgeld und 1 Punkt gibt es Fummeln mit Handy am Steuer. Weiter wird nichts fällig. Erst, wenn es einen 2. B-Verstoß gibt. 

Probezeit erhöht Bußgelder und Punkte nicht.