Welche Geschwindigkeit gilt bei "100 durchgestrichen"?

8 Antworten

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Da kannst du fahren soviel du willst sonst wäre ein neues Schild mit 130

die richtige Antwort (die Du als Führerscheininhaberin aber auch selbst hättest kennen sollen ;)) wurde Dir hier ja bereits gegeben. Ich möchte Dir aber hier, da Du es offenbar nicht weißt, noch einmal den Unterschied zwischen Verkehrszeichen 282 (graue diagonale Streifen ohne Zahl im Hintergrund) und Verkehrszeichen 278 (graue Streifen auf einer Zahl) erklären: das Verkehrszeichen 278 hebt lediglich die Geschwindigkeitsbeschränkung auf, andere Verbote, wie z. B. Überholverbot für LKW, bleiben weiter bestehen. Verkehrszeichen 282 hingegen bedeutet das Ende SÄMTLICHER Streckenbegrenzungen - also ab diesem Schild ist nicht nur Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern eben auch alle anderen Begrenzungen, die für dieses Teilstück galten - wie eben z. B. Überholverbote etc. - aufgehoben.

Daß eine VORHER angezigte Geschwindigkeit wieder gilt, kann nur bei einem Zusatzschild, wie z. B. dem Zusatzschild "bei Nässe" sein. Also Beispiel: Auf eine Teilstück steht ein Schild 130 km/h, dann etwas später kommt ein Schild 100 km/h mit dem Zusatz "bei Nässe" - dann gelten die 100 km/h nur dann, wenn durchgängige Nässe auf dem Boden ist, ansonsten ist es so, als stände das Schild 100 km/h gar nicht da und es gilt weiter 130 km/h. Nehmen wir aber mal an, es ist naß und es gilt hier 100 km/h. Etwas später kommt dann das Verkehszeichen 278 (siehe oben) mit der 100 unter den grauen Streifen und mit dem Zusatz "bei Nässe". Dann gilt ab hier wieder die Begrenzung, die vor dem Nässeschild galt - also in diesem angenommenen Fall 130 km/h. Erst wenn Verkehrstzeichen 282 oder 278 OHNE den Zusatz "bei Nässe" erscheinen, darfst Du wieder Gas geben. Wenn Du noch Fragen hast antworte hier einfach.

Wow, dankeschön. Stell dir einfach eine imaginäre "hilfreichste Antwort"- Auszeichnung vor. ;P Aber eins muss ich leider beanstanden. Ich bin keine Führerscheininhaberin. Ich bin etwas über 16 1/2 und diskutiere ziemlich häufig mit meinem Vater über das Recht im Straßenverkehr. Trotzdem danke :)

@Brosnangirl007

sorry, das wußte ich nicht, daß Du erst 16 bist - Du hast in Deinem Profil dazu leider nichts stehen - dann ist es natürlich verständlich, daß Du das nicht weißt. Hatte denn Dein Vater - der ja sicher Führerscheininhaber ist - denn dazu eine andere "Meinung"? Im übrigen finde ich echt stark, daß Du auch schon bevor Du den Schein machst über so etwas diskutierst! :)

@allocigar78

Ich hab extra ein Alter für dich eingetragen. ;) Ja, hatte er. Er hat mir ziemlich das Gleiche gesagt, wie du mir. Aber für mich klang es einfach logischer, wenn dann wieder die gleiche Geschwindigkeit gilt, wie vorher. Nunja, ich bin eben ein kleiner Dickkopf und hab erstmal mächtig diskutiert. (: Wahrscheinlich kann er nur nicht haben, wenn ich z.B. sage "Papa, du darfst nur 70 fahren. Schau mal wieviel du fährst." :D Du weißt bestimmt, wie ichs meine.

@Brosnangirl007

und ein neues Bild hast Du auch reingestellt - hübsch! ehrlich :) - ja, ich weiß, was Du meinst, allerdings bringen mich solche Sätze (wenn sie denn mal fallen, was zum Glück nicht so oft vorkommt von meinen Beifahrern) auch zur Weißglut (ich kontere dann meist "wenn Dir was nicht passt - da ist die Tür" ;)) allerdings halte ich mich stets recht genau an die Vorschriften - aber die Mehrwertsteuer rechnet man halt mit drauf ;) - aber wenn ein Fahrer natürlich die Mitfahrer in Gefahr bringt, ist es natürlich etwas anders - klar! Aus welchem Grund klang es denn für Dich logischer?

@allocigar78

Danke fürs Kompliment. :) Nunja, auf der Landstraße gilt ja das, was ich auch für die Autobahn angenommen habe. Wenn irgendwann ein Schild am Straßenrand steht, wo eine 70 durchgestrichen ist, darf ich auch nicht aufs Gas treten wie ich will, sondern muss mich an die 100 km/h halten, die auf der Landstraße gelten. Deshalb klang das für mich recht logisch, wenn das Gleiche auf der Autobahn gilt. Aber so ist es mir doch lieber. ;) Ich fahre ziemlich regelmäßig Kart - ich weiß, ich weiß. Kein Vergleich mit dem Auto - aber trotzdem steh ich auf Action. Traumauto: Porsche Carrera 4S. Sagt alles, oder? ;P

@Brosnangirl007

ja sehr schönes Auto! auf der Landstraße ist es im Endeffekt das gleiche wie auf der AB: Sowohl Verkehrstzeichen 282 als auch 278 beenden die spezielle Geschwindigkeitsbeschränkung. Jedoch gibt es eben auf der Landstraße eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, die nach dem Aufheben der speziellen Beschränkung wieder gilt - diese gilt ja auch, nach Verkehrszeichen 282 auf der Landstraße und bei diesem Verkehrszeichen wußtest Du auf der AB ja auch, daß dann frei ist.

Ab dann ist es freigegeben. Die 130 von vorher gelten nicht mehr, da die letzten "100" die vorher aktuelle Geschwindigkeit war.

unbegrenzte geschwindigkeit

Wenn kein neues Schild sonst, kannst Du natürlich so schnell fahren wie Du willst. Bis zur nä Einschränkung