30er Bereich nach Ampel aufgehoben?

5 Antworten

Ich habe mir jetzt mal den Link / die Situation angesehen, danach würde ich sagen:

In Deiner mündlichen Schilderung fehlt die wichtige Information, dass es sich um eine Art Kreuzung mit Rechtsabbieger-Spur handelt!

Wenn Du der Kurve folgst, bist Du ja Rechtsabbieger - damit verlässt Du die Strecke, für die das Streckenverbot aufgestellt ist. Daher gilt m. E. das Verbot nach der Kurve nicht mehr. Das hat aber nichts mit der Ampel zu tun, sondern nur mit der Straßenführung - für die geradeaus fahrenden Fahrzeuge gilt weiterhin 30.

Ich weiß dass die Begrenzung (z.B 30 km/h) nach einer Einmündung aufgehoben ist.

Diese Meinung ist ein zwar weit verbreitet, aber trotzdem falsch!

Das gilt nur für Halteverbote, aber nicht für Streckenverbote (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote etc.).

Wenn an dieser Stelle weder

  • das 30er-Schild zusammen mit einem Gefahrzeichen (z. B. "Vorsicht Ampel" oder "Vorsicht Kurve") angebracht ist, noch
  • unter dem 30er-Schild ein Zusatzzeichen mit einer Entfernungsangabe (und einem aufwärts zeigenden Pfeil), noch
  • ein die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebendes Schild (z. B. "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung", eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung, ein Ortsschild) steht,

gilt auch nach der Ampel weiterhin die Beschränkung auf 30 km/h.

Diese gilt für Dich nur dann nicht mehr, wenn Du abbiegst und damit die beschränkte Strecke verlässt - das ist der Unterschied zur "Tempo-30-ZONE", die gilt nämlich auch nach dem Abbiegen weiter ...

 

Ich weiß dass die Begrenzung (z.B 30 km/h) nach einer Einmündung aufgehoben ist.

Das ist falsch!

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckenverbot,
dieses wird nur unter diesen Bedingungen aufgehoben:

  • durch Aufhebungszeichen 278 bis 282
  • nach Ende der Strecke wenn ein Zusatzzeichen angebracht war , z.B. "500 m"
  • nach Ende einer durch Zusatzzeichen angezeigten Gefahr, z.B. scharfe Kurve, Engstelle
  • durch eine Ortstafel Ein Streckenverbot, also eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot, wird niemals durch eine Kreuzung, Einmündung oder Ampel aufgehoben.
bose25 
Fragesteller
 30.09.2017, 14:01

Entschuldigung, aber Du liegst Falsch.

Das trifft alles auf einer Zone zu, aber ich habe extra "Bereich" und Begrenzung" geschrieben und nicht Zone.

Die normalen runden rot/weißen Schilder SIND aufgehoben nach einer Straße oder Einmündung.

Crack  30.09.2017, 14:13
@bose25

Das trifft alles auf einer Zone zu, aber ich habe extra "Bereich" und Begrenzung" geschrieben und nicht Zone.

Ich habe gelesen was Du geschrieben hast,
und meine Aussage ist und bleibt korrekt.

Die normalen runden rot/weißen Schilder SIND aufgehoben nach einer Straße oder Einmündung.

Nein, Nein und nochmals Nein.

Zu Deiner Verteidigung sei gesagt, Du bist nicht der Einzige der diesem Irrtum unterliegt.

_____________________________________________________

Lies doch einfach nach wenn Du mir nicht glaubst:

Zitat:
"Entgegen einer sich hartnäckig haltenden Mär enden Streckenverbote keinesfalls an der nächsten dem Streckenverbotszeichen folgenden Kreuzung oder Einmündung. Sie gelten vielmehr auch im weiteren Verlauf der Straße."

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2012-585/januar-2012/id-2012-01-21-streckenverbote-wo-sie-enden-und-wo-nicht.html

Zitat:

"Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!

u.a. Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)"

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Zitat:

"Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung,

sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird."

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php

Die Ampel hebt ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Warum sollte sie das auch tun. Einmündungen und Schilder regeln das, Ampeln aber nicht.

bose25 
Fragesteller
 30.09.2017, 13:26

Wenn ich das wüsste, dann würde ich nicht fragen :D

Im anderen Kommentar habe ich mal die Stelle gepostet.

Eine Ampel hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Ist die 30 mit einem Gefahrenschild verbunden? Kann es sein, dass es sich dann nur auf die Kurve bezieht?

bose25 
Fragesteller
 30.09.2017, 13:24

Nein einfach nur ein Schild.

Hier ist die Stelle https://www.google.de/maps/place/Magnetbandstra%C3%9Fe,+67063+Ludwigshafen+am+Rhein/@49.4965283,8.4271512,114m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x4797cce308805621:0x94b5066f614d8511!8m2!3d49.5047117!4d8.4142727

Die 30 sieht man auch auf der Straße und in der Kurve ist der Blitzer, dann die Ampel und dann lange nichts. (von rechts nach oben hin)


Omikron6  30.09.2017, 13:27
@bose25

Der von dir angeführte Link trägt nun nicht zur Antwortsfindung bei.

priesterlein  30.09.2017, 13:30
@bose25

Ich sehe da kein 30er Schild und auch nichts zu seinem Kontext. "Lange kommt nichts" sehe ich ebenfalls nicht, da kommen schon bald noch andere Straßen.

bose25 
Fragesteller
 30.09.2017, 13:32
@priesterlein

Aber man sieht die 30 auf der Straße und "lange" ist relativ oder?

Vielleicht übersehe ich ja irgendwas, darum der Link

priesterlein  30.09.2017, 13:33
@bose25

Die Straße ist kein Schild. Das da ist maximal eine Empfehlung oder ein Hinweis, falls es schon jemand vergaß.

bose25 
Fragesteller
 30.09.2017, 13:36
@priesterlein

Dass ich geschrieben habe dass es da ein Schild gibt hast Du gelesen oder?

Wenn du Zweifel hast an den Aussagen der Frager, dann frage ich mich warum du überhaupt hier bist?

priesterlein  30.09.2017, 13:40
@bose25

Du hast die Antwort doch: "Die Ampel hebt gar nichts auf." Wenn du da weiter drumherumredest, darf man auch mal Aussagen anzweifeln, die duch nichts belegt sind und von denen man vermutet, dass sie nicht vollständig sind. Deine Realität wird dadurch weder gestört noch anderweitig verändert.