30er Bereich nach Ampel aufgehoben?

5 Antworten

Ich habe mir jetzt mal den Link / die Situation angesehen, danach würde ich sagen:

In Deiner mündlichen Schilderung fehlt die wichtige Information, dass es sich um eine Art Kreuzung mit Rechtsabbieger-Spur handelt!

Wenn Du der Kurve folgst, bist Du ja Rechtsabbieger - damit verlässt Du die Strecke, für die das Streckenverbot aufgestellt ist. Daher gilt m. E. das Verbot nach der Kurve nicht mehr. Das hat aber nichts mit der Ampel zu tun, sondern nur mit der Straßenführung - für die geradeaus fahrenden Fahrzeuge gilt weiterhin 30.

Ich weiß dass die Begrenzung (z.B 30 km/h) nach einer Einmündung aufgehoben ist.

Diese Meinung ist ein zwar weit verbreitet, aber trotzdem falsch!

Das gilt nur für Halteverbote, aber nicht für Streckenverbote (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote etc.).

Wenn an dieser Stelle weder

  • das 30er-Schild zusammen mit einem Gefahrzeichen (z. B. "Vorsicht Ampel" oder "Vorsicht Kurve") angebracht ist, noch
  • unter dem 30er-Schild ein Zusatzzeichen mit einer Entfernungsangabe (und einem aufwärts zeigenden Pfeil), noch
  • ein die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebendes Schild (z. B. "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung", eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung, ein Ortsschild) steht,

gilt auch nach der Ampel weiterhin die Beschränkung auf 30 km/h.

Diese gilt für Dich nur dann nicht mehr, wenn Du abbiegst und damit die beschränkte Strecke verlässt - das ist der Unterschied zur "Tempo-30-ZONE", die gilt nämlich auch nach dem Abbiegen weiter ...

 

Ich weiß dass die Begrenzung (z.B 30 km/h) nach einer Einmündung aufgehoben ist.

Das ist falsch!

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist ein Streckenverbot,
dieses wird nur unter diesen Bedingungen aufgehoben:

  • durch Aufhebungszeichen 278 bis 282
  • nach Ende der Strecke wenn ein Zusatzzeichen angebracht war , z.B. "500 m"
  • nach Ende einer durch Zusatzzeichen angezeigten Gefahr, z.B. scharfe Kurve, Engstelle
  • durch eine Ortstafel Ein Streckenverbot, also eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot, wird niemals durch eine Kreuzung, Einmündung oder Ampel aufgehoben.

Die Ampel hebt ja keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Warum sollte sie das auch tun. Einmündungen und Schilder regeln das, Ampeln aber nicht.

Eine Ampel hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Ist die 30 mit einem Gefahrenschild verbunden? Kann es sein, dass es sich dann nur auf die Kurve bezieht?