Verkehrsschild mit 130 km/h darunter eine zeitangabe von 6-22 uhr

8 Antworten

Wenn diese Schilderung wirklich so vorhanden ist, dass sie besagt, das besagtest Tempolimit von 6 - 22Uhr gilt, gibt es für dich doch kein Problem. Anhand des Fotos kannst du die ,,Tatzeit" nachweisen und somit auch, dass du nicht zu schnell warst.

Vielleicht weil der Blitzer keine Zeitschaltuhr hat, die ihn automatisch ausstellt... Entweder die Polizei sieht das ja dann (Uhrzeit und Datum wird immer mitgespeichert) und macht dir keinen Stress - oder du hast das Schild falsch gelesen und da stand "außer 6-22h"

und da stand "außer 6-22h"

Ein solches Zusatzzeichen gibt es nicht. Statt dessen würde dann das Zusatzzeichen "22 - 6 h" aufgestellt werden.

Ich gehe davon aus, dass du falsch geschaut hast und das Schild auf 22-6 Uhr lautete. SOllte es nicht so sein, dann fahre dahin und fotografiere das Schild. Mit dem Bild kannst du dann Widerspruch einlegen (aber schriftlicht, nicht einfach per EMail).

Wäre auch logischer. Hab ich schon oft als Lärmschutzmaßnahme nahe Wohngebieten gesehen.

Wenn Du dort zwischen 6 und 22 Uhr unterwegs gewesen warst, dann hätte der Blitzer ja zu Recht geblitzt, denn genau dann gilt ja das Speedlimit.

Wen es zwischen 6 und 22 Uhr war weil in dieser Zeit die 130 gelten. Wen es nachts war dan werden die Bilder vil später noch aussortiert.