Lichthupe auf der BAB - Nötigung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Person A muss sich hier keine Sorgen machen, es liegt noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit vor.

Nötigung wäre es nur dann wenn neben dem Einsatz der Lichthupe auch dicht aufgefahren würde, die Unterschreitung des Sicherheitsabstands war hier aber Folge des plötzlichen Fahrspurwechsels durch Person B und von Person A nicht beabsichtigt.

Nur so als Denkanstoß, auf einer zweispurigen Autobahn auch wenn sie nicht begrenzt ist möchten auch andere mal eine LKW überholen und wenn dann einer 100 Meter vor dir raus zieht geht das in meinen Augen in Ordnung. Es ist leider kaum möglich zu warten bist ein paar hundert Meter hinter einem keine Fahrzeug auf der linken Spur unterwegs ist. Wer ein einer Kolonne von Lkw mit 180 km/h auf einer zweispurigen Autobahn vorbei fliegt muss damit rechnen auch einmal etwas härter bremsen zu müssen. Würde es bei so etwas zu eine Unfall ist sogar eine Teilschuld des auf der linken Spur fahrenden möglich. Ich habe durchaus etwas gegen Verkehrserzieher die einfach mal raus ziehen um es dem Schnellen zeigen zu müssen, nur sollte die Schnellfahrer auch daran denken das man mit seine nicht so PS starken Fahrzeug auch mal eine LKW überholen möchte und das es in Sinne aller ist wenn das dann auch mal ermöglicht wird auch wenn man dann mal ein Stück etwas langsamer fahren muss. Was das mit der Lichthupe angeht da kommt es darauf an wie sie genau genutzt wird. Wenn du sie nur kurz ziehst und nicht versuchst damit den anderen vom Fahrstreifen zu jagen dürfte es keine Strafe geben.

Nein, natürlich nicht. Warum auch? Jeder Überholvorgang darf durch so ein Ding angezeigt vwerden und zur Gefahrenabwehr ja auch eingesetzt werden. Hupen auch verbieten und das nur weil Schnarchnasen oder "Blinde" unterwegs sind?

dass die Lichthupe nur als Gefahrenzeichen aktiviert wurde,

Im Gegenteil, das vergrößert die Gefahr, weil der langsamere vielleicht vor Schreck bremst und/oder die Lenkung verreißt.