Welche Gegenstände zählen als unangemessener Hausrat für einen "Harz4"-Empfänger?

5 Antworten

Die Hinweise in Hamburg zum SGB XII ("Sozialhilfe") besagen auf Seite 16:

"4.4 Angemessener Hausrat (§ 90 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII)

Nicht einzusetzen ist angemessener Hausrat. Zum Hausrat gehören z.B. Möbel, sonstige Gegenstände der Wohnungseinrichtung, Haushaltsgeräte, Wäsche, Bücher etc. Der Hausrat ist dann als angemessen anzusehen, wenn er dem Lebenszuschnitt vergleichbarer Bevölkerungsgruppen entspricht; dabei sind auch die bisherigen Lebensverhältnisse der Personen der Einsatzgemeinschaft zu berücksichtigen. Eine besondere Prüfung wird in der Regel nur erforderlich sein, wenn zum Hausrat besonders wertvolle Möbel, Technik-Gegenstände (Großbildfernseher mit außergewöhnlicher Bildschirm-Diagonale), Teppiche, Bilder, Pelzmäntel usw. gehören. Ergibt die Prüfung, dass einzelne Teile des Hausrats nicht als "angemessen" anzusehen sind, ist ferner zu prüfen, ob ggf. eine Schonung nach § 90 Abs. 2 Nr. 6 und 7 SGB XII in Betracht kommt."

Gruß aus Berlin, Gerd

Peejaaay 
Fragesteller
 26.11.2020, 02:52

Danke, das ist ein sehr hilfreicher Auszug. Schade das dort keine genaueren Definitionen was den Einzelwert angehen getroffen werden, aber dennoch sehr, sehr hilfreich für mein Vorhaben.

GerdausBerlin  26.11.2020, 03:03
@Peejaaay

Wichtig ist, ob ein Amt Unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessen" korrekt anwendet. Dazu lesen man

https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen

und

https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)

Die Anwendung kann man wiederum auf dem üblichen Rechtsweg überprüfen lassen, also zunächst per Widerspruch innerhalb eines Monats nach einem Verwaltungsakt, also etwa nach einem Bescheid über eine Leistung, beim Amt selbst, danach durch eine Klage beim Sozialgericht, und im Eilfall sofort durch eine Eilklage.

Das kommt so ein wenig auf die Willkür des Jobcenters an, aber vor allem auf die Notwendigkeit und den Zeitwert. 4 nagelneue Konsolen wären wahrscheinlich too much. Andererseits: Wenn man das dem JC nicht unter die Nase reibt, passiert da wenig.

Generell haben gebrauchte Güter oft einen nur geringen Verkaufswert, da lohnt es sich kaum für das JC zu intervenieren.

Wer einen Fitnesskeller hat, einen Modelleisenbahnkeller und eine Bar mit Vollausstattung, der wird schon wegen der Miete Probleme bekommen.

Das Sozialamt hat mit "Harz4" nichts zu tun.

Es gibt sog. Schonvermögen, dessen Grenze man bei (Erst)Antragstellung nicht überschreiten darf.

Grob gesagt, darf jeder ALG 2 - BezieherIn 150 € x Lebenjahre vor der (Erst)Antragstellung als Schönvermögen besitzen.

Eine Person, die bspw. 40 Jahre alt ist, darf also Vermögen im Wert von 40 x 150 € = 6.000 € besitzen.

Aus welchen (Sach)Werte sich dieses Vermögen zusammensetzt, ist egal.

GerdausBerlin  26.11.2020, 13:11

Du sprichst hier vom Absetzbetrag bei Bar- und Sach-Vermögen. Zusätzlich aber sind noch

"(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen

  1. angemessener Hausrat" SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen

Wenn ich also Hausrat im Wert von 15.000,- € besitze, kann es sein, dass davon alleine schon ein Teil angemessen ist. Dieser Teil hat, sagen wir mal, einen Zeitwert von 10.000,- €.

Erst für den darüber liegenden Teil von 5.000,- € kommt es darauf an, wie hoch der von dir referierte Absetzbetrag für Bar- und Sach-Vermögen ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Sozialamt hat mit "Harz4" nichts zu tun, sondern das Jobcenter.

Es geht um den kumulierten Geldwert des Besitzes, welcher das Schonvermögen ausmacht.

Der Ausschluß bestimmter Gegenstände, die Beschaffenheit des Besitzes und dergleichen spielen da keine Rolle.

Ein Auto zählt nicht zum Hausrat!

Ein Harz IV-Empfänger muss nicht den Hausrat, wenn er durch eine Notsituation Harz IV bezieht, aus dem Fenster werfen oder verbrennen.

Allein schon aus diesem Grund, kann man deine Frage nicht beantworten.

Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Peejaaay 
Fragesteller
 26.11.2020, 01:36

Das das Auto nicht zum Hausrat zählt hat auch Niemand gesagt, lediglich das ein Urteil festlegt "wie groß" das sein darf, deshalb nach der Frage "wie groß" andere Sachen sein dürfen.

Kronos26  26.11.2020, 11:20
@Peejaaay

Größenmäßig gibt es keine Einschränkung!