Was sind: Kapitalerträge aus vorhandenem Vermögen?

8 Antworten

Alles was du vor der Antragstellung auf ALG - 2 hattest ist Vermögen und bis auf Höhe des Schonvermögens nicht auf deine Leistungen anzurechnen,wenn du aber aus deinem Vermögen Zinserträge erhältst,dann ist das im Monat des Zuflusses einmaliges Einkommen und wird in der Regel auf deinen Bedarf bzw. deine Leistungen angerechnet,auch wenn es sich nur um geringe Beträge handelt !

Wenn diese einmaligen Einkommen pro Jahr aber keine 50 € überschreiten,dann kann von einer Anrechnung abgesehen werden.

Es muss ja aus deinem Sparbuch ersichtlich sein was du an Zinsen bekommen hast und davon kann man eine Kopie machen.

Ich verstehe; danke dir! Ich glaube das höchste was auf dem Sparbuch mal vorhanden war, waren rund 1000€. Der Freibetrag für Vermögen liegt meines Wissens nach bei über 3000€ und bei den Zinsen handelt es sich folglich um Cent-Beträge, von daher sind die bisherigen Antworten sehr beruhigend.

Du hast irgendwo Zinsen oder andere Kapitalerträge bekommen und diese nicht oder nicht cent genau angegeben.

Es soll Bearbeiter geben, die wegen 2,30 Euro nicht erklärter Zinsen, die Leistungen gekürzt und die Auszahlung komplett gestoppt haben sollen.

Wahrheitsgemäß antworten und erklären, dass du von weiteren Einkünften nichts weisst. Wenn du sonst nichts an Zinsen bekommen hast, klärt sich das normalerweise recht schnell.

Auf einem Sparkonto gibt es i. d R. Zinsen - diese sind dem Jobcenter mitzuteilen.

Die Berücksichtigung der Kapitalerträge sowie aller anderen  einmaligen Einnahmen kommt jedoch nur in Betracht, wenn ihr Wert 10 € im (Zufluß-)Monat übersteigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitslosengeld II-Verordnung (Alg II-V)) = geänderte Regelung ---> früher 50 € im Jahr.

Bis 10 € im Zuflußmonat bleibt das ohne Anrechnung (theoretisch 12 * 10 € = 120 € möglich bei laufendem/mehrfachen Zinszufluß im Kalenderjahr (z. B. bei Tagegeldern, Festgeldern etc.). Bei Sparzinsen im Dezember nur 10 €.

Wenn der Betrag von 10 € überschitten wird, dann erfolgt ggf. eine Anrechnung unter Berücksichtigung möglicher sonstiger Anrechnungsbeträge, sofern sie nicht anderweitig schon ausgeschöpft wurden (z. B. Versicherungspauschale von 30 € - diese ist unabhängig von der Einkunfsart).

Auch wenn der Zinsbetrag unter 10 € liegen würde, müsste er beim Jobcenter angegeben werden.

Warum im Monat? Zinsen werden einmal im Jahr bezahlt. Dann können die auch nur 1x pro Jahr abgezogen werden.

Hallo,

ich hoffe ich kann dir Helfen dies zu verstehen!
Das Jobcenter vergleicht Daten mit dem Bundeszentralamt für Steuern.
Dies heißt, das du z.b. irgendwo Zinsen o.ä erhalten hast, dies könnte Negative Einwirkungen haben auf deine Leistungen.
Zum Vermögen gehören beispielsweise• Bargeld • Bankguthaben • Aktien • Bausparverträge • Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre • Lebensversicherungen • Immobilien • Schmuck • Kraftfahrzeuge
Sofort alle Unterlagen zum Amt schicken, damit nichts gekürzt werden.

Das heißt; die erhalten zwar die Information vom Bundeszentralamt dass ich Zinsen erhalte, aber nicht in welcher Höhe? Dann verstehe ich glaube ich worum es geht. Ich erhalte tatsächlich Zinsen auf meinem Sparbuch; dass sind allerdings Cent-Beträge. Aber woher kriege ich diesbezüglich Kontoauskünfte? Die gelten doch nur für mein reguläres Konto.

@Roland1988

Ganz einfach: Lasse Dir die Zinsen auf Dein "Riesen-Guthaben" eintragen. Dann kannst Du die Frage beantworten und kannst zum Nachweis das Sparbuch vorlegen.

Du solltest beim betreffenden Amt nachfragen - die MÜSSEN Auskunft geben, damit Du Stellung beziehen kannst.

Sehr oft sind die übermittelten Daten einfach falsch - wie auch fast 35 Prozent aller Leistungsbescheide.

Fragen kostet nix.

Ja, wenn ich zumindest wüßte was für Beträge dass sein sollen. Mir kommt das fast schon vor wie ein Schuss ins Blaue: Vielleicht enttarnt sich auf die Weise ja irgendein Steuersünder aus Angst vor Sanktionen... sinngemäß entnehme ich dem Zettel: "Sie haben etwas falsch gemacht. Es hatt mit Geld zu tun. Äußern sie sich!" =/

@Roland1988

Du solltest beim betreffenden Amt nachfragen -