KANN VERMIETER HARTZ4 empfänger ablehnen?

12 Antworten

Man kann nicht generell sagen, ob Hartz IV Empfänger gerne als Mieter gesehen werden oder eher nicht. Fakt ist, dass Geld vom Amt fließt nur dann, wenn der Bezieher sich auch darum kümmert. Da liegt eben das Risiko. Deshalb verlangen viele Vermieter eine Bürgschaft und daran scheitert es zumeist. Das ist dann aber keine grundsätzliche Ablehnung, sondern nur eine Absicherung des Vermieters. Ablehen auf Grund der Tatsache, dass jemand Geld vom Amt bezieht darf der Vermieter nicht, aber er wird auch andere Gründe finden, wenn er möchte. MfG

Ok,, werte/r Frager/in, würdest Du meiner Forderung als VM zustimmen, dass die Miete von der HartzIV-Zahlstelle direkt an mich als VM gezahlt wird ? und bekomme ich die Kaution bei Schlüssel-da Wohnungsübergabe direkt als zu "Verzinsende Anlage" zu Verfügung gestellt.

Falls ja, würde aus meiner Sicht einem MV nichts entgegenstehen.

Tabaluga1961  30.03.2011, 12:49

und auch künftig pünktlich weitere Anträge stellen, sodaß die Mietzahlungen nicht eingestellt werden???

Das passiert nämlich, wenn "vergessen" wird rechtzeitig neue Anträge zu stellen.

Natürlich darf jeder Vermieter seine Mieter frei wählen, aber kaum ein Vermieter wird den wahren Grund einer Ablehnung nennen. Weshalb soll er auch darüber diskutieren?

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß die Einliegerwohnung bei uns im Haus nie wieder an jemanden vermietet wird, der den ganzen Tag zuhause ist. Es ist aber egal, ob er Rentner, krank, Hartzler oder aus sonstigen Gründen da ist. Bei der Wohnung, die etwas weiter weg ist, ist mir das "egal", wer da reinkommt.

Ja, er hat die freie Auswahl. Bei Hartz4-Menschen ist evtl die Miete garantiert, aber man unterstellt auch gern (manchmal sogar mit Recht), dass die Wohnung nicht gepflegt wird und statt dessen Lärm und Leergut eine große Rolle spielen.