Welche deutsche Behörde kontrolliert Arbeitgeber Zwecks Einhaltung des Arbeitsrechts?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Behörden sind nur sehr bedingt geeignet um den Arbeitgeber zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu zwingen.

Der Zoll kontrolliert beispielsweise nur um Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Andere Behörden wie die Agentur für Arbeit, Gewerbeaufsicht etc. werden nur bei konkretem Hinweis tätig.

Sie schildern (unter anderem) Verstöße gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz und gegen das Bundesurlaubsgesetz.

Grundsätzlich:

Gibt es keine andere Regelung gilt automatisch das Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz). Das Entgelt muss gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall fortgezahlt werden, dazu bedarf es keiner weiteren Regelung.

Die beste Möglichkeit ist keine Behörde, sondern, falls die Voraussetzungen gemäß Betriebsverfassungsgesetz dafür erfüllt sind, die Wahl eines Betriebsrats.

Der Betriebsrat kann Vergehen des Arbeitgebers zwar nicht ahnden, er hat zur Aufgabe die kollektiven Arbeitnehmerinteressen zu vertreten und kann deshalb durch Arbeitsgerichte feststellen lassen dass der Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstößt. Im Falle von Gesetzesverstößen geben die Arbeitsgerichte dem Arbeitgeber sich an geltendes Recht zu halten.

Fehlt ein Betriebsrat muss jeder einzelne Arbeitnehmer seine eigenen Interessen vertreten und Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Peter Kleinsorge

Manic85 
Fragesteller
 08.04.2010, 10:18

Da allein durch unterschlagenen Urlaub dem Betrieb Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 25.000€ erspart werden, dachte ich dass dieser unfaire Wettbewerbsvorteil evtl eine staatliche Stelle interssieren könnte.

Danke für ihre kompetente Antwort.

Nur im Bereich Arbeitszeit (= Gewerbeaufsichtsämter) und Schwarzarbeit (= Zoll).

Ansonsten hilft dem Arbeitnehmer nur der Gang zum Arbeitsgericht (bis zur 1. Instanz wahlweise mit oder ohne Anwalt) oder - so er Mitglied ist - zu seiner Gewerkschaft.

Manic85 
Fragesteller
 08.04.2010, 01:14

Fällt der Bereich Urlaub unter Arbeitszeit? MEine Firma hat durch nicht gegebenen/ausbezahlten Urlaub jählich mehr als 10.000€ weniger Personalkosten.

Da gibt es die IHK ( Industrie und Handelskammer), das Gewerbeaufsichtsamt, Finanzamt, Zollbehörde. Sie alle arbeiten Hand in Hand. Eine Anzeige bei der IHK reicht schon. Weitere Schritte werden dort eingeleitet. Urlaubsverweigerung kann es schon wegen des Urlaubsgesetzes nicht geben. Wäre schon ein schwerwiegender Verstoss. Mit dem Krankengeld verhält es sich nicht viel anders. Möglicherweise führt er überhaupt keine Sozialbeiträge ab. Da ist eine Anzeige längst überfällig.

Manic85 
Fragesteller
 08.04.2010, 01:09

Mein Arbeitgeber beschäftigt viele Studenten, ohne ihnen Urlaub, Lohn bei Krankheit usw zu gewähren. Diese Regelungen gibt es in den Arbeitsverträgen nicht. Sobald jmd mit Gesetz kommt wird gekündigt, bisher hat niemand geklagt.

Also die IHK und die Gewerbeaufsicht?

Remlak  08.04.2010, 02:23
@Manic85

Beide !! Er beschäftigt Leute sozialversicherungspflichtig. Das Urlaubsgesetz gilt ausnahmslos für jeden AN. Allein diese komischen AV rechtfertigen unbedingt eine Überprüfung durch die Behörden. So kann ihm die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das grenzt doch an Sklaverei, was der da betreibt. Je eher er angezeigt wird, umso mehr Leute werden vor ihm geschützt.

Manic85 
Fragesteller
 08.04.2010, 10:34
@Remlak

Ich finde keine Anlaufstelle im Internet, hast du einen Tipp?

Ich möchte den Damen und Herren der Geschäftsleitung gerne von staatlicher Stelle ihr assoziales Verhalten bestätigen lassen.

Behörde?

Vielleicht das Arbeitsgericht. Die Gewerkschaft ist ja keine Behörde, aber sie kennen die Tarifgesetze genauer, als jede Behörde.