Behörde antwortet auf Widerspruch nicht?

4 Antworten

Wenn eine Verwaltungsbehörde nach 6  Monaten noch nicht über einen Widerspruch entschieden hat, wäre eine Untätigkeitsklage erfolgreich. Das sollte dein Anwalt wissen!

In deinem Fall wäre es wichtig zu wissen, ob dein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Wenn ja, dann wäre ein Drängeln nicht in deinem Sinne.

Hi mal direkt mit der Behörde (Ausländeramt und ggfs. auch Arbeitsamt) sprechen.

Bei uns in Landkreis konnte man das ganz gut vorab klären, Antrag stellen und Genehmigung gab es dann sehr zeitnah.

Gibt es bei euch dann nicht einen direkten Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde mit Tel.Nr. auf den Bescheiden?

Beim AA den "richtigen" Ansprechpartner zu bekommen ist schwieriger, da muß man sich "seine" Namen u. Tel.Nr. gut aufheben.

Frag deinen Anwalt.

Muss man immer wieder hin! Die Unterlage tun gern schön weit, und eine Schublade.