Kündigung vorab per WhatsApp verschickt - Datenschutzverletzung?

5 Antworten

Nur weil dem AN vorab via Whatsapp eine Ablichtung des Kündigungsschreiben und der damit verbundenen Freistellung von der Arbeit zuging, sollte diese ungültig sein oder was? Wo soll denn da die Logik liegen? Wo soll die Datenschutzverletzung liegen, wenn der AG dem AN das Schreiben vorab per Whatsapp auf das "persönliche" Konto zukommen lässt?

weil die Kündigung sowieso unrechtmäßig

Ansonsten - über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheidet nach Klageerhebung der Richter.

FastReply  03.06.2018, 13:20

Ich denke er meint mit Unrechtmäßigkeit (mindestens) das Fehlen eines ordnungsgemäßen Kündigungsschreiben, da hier die Schriftform nicht eingehalten wurde. Es gibt wirklich so dumme AG, die glauben das sei eine wirksame Kündigung und zeigen dem Richter dann beim ArbG das Handy mit der Nachricht als Beweis :D

wilees  03.06.2018, 13:22
@FastReply

Die ! schicken dann aber eher keine Ablichtung des Kündigungsschreibens per Whatsapp.

FastReply  03.06.2018, 13:27
@wilees

Ach da darf man nicht so hoch ansetzen. Es gibt wirkliche viele dumme Menschen. Dafür spricht hier auch "anbei die Kündigung". Also glaubt wohl dieser AG, dass hier eine WhatsApp mit Foto oder Mail mit Anhang reicht für die Einhaltung der Schriftform. Zumindest ergibt sich aus der Fragenstellung nichts anderes.

Familiengerd  03.06.2018, 13:23

Wenn der Fragesteller meint, dass diese Kündigung per WhatsApp rechtlich wirkungslos sei - auch wenn sie eine Kopie/Fotografie des Kündigungsschreiben mit Unterschrift enthält -, dann hat er selbstverständlich völlig Recht.

Da braucht dann auch kein Richter über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden.

Wenn diese WhatsApp allerdings lediglich eine Vorankündigung der zu erwartenden eigentlichen Kündigung ist, kann man dagegen rechtlich nichts einwenden.

FastReply  03.06.2018, 13:29
@Familiengerd

Das schon, aber das wissen wir ja nicht

Familiengerd  03.06.2018, 13:40
@FastReply

Darum habe ich als Erwiderung auf wilees ja auch "wenn" geschrieben!

Maximilian112  03.06.2018, 13:28

Und um das zu ergänzen: Wird keine Klage erhoben (gegen die Kündigung) ist diese nach einer bestimmten Frist auch rechtens.

Aber hier ist noch gar keine Kündigung zugegangen.

Maximilian112  03.06.2018, 13:31
@FastReply

Die Ergänzung war weniger für dich sondern eher für den Fragesteller gedacht.

An deinen Kenntnissen habe ich nicht gezweifelt.

Familiengerd  03.06.2018, 13:38
@FastReply

Nur hat diese Frage der formalen Rechtmäßigkeit (zwingende Schriftform) nichts mit dem KSchG zu tun, sondern mit dem BGB § 623.

Von daher ist die schnippische Erwiderung auf den Kommentar von Maximal112 auch inhaltlich unangebracht!

FastReply  03.06.2018, 13:50
@Familiengerd

Sein erster Absatz bezog sich auf das KSchG oder steht das neuerdings im BGB

streber2 
Fragesteller
 03.06.2018, 13:33

Nein, das mit der ungültigen Kündigung hat einen anderen Grund, der jetzt hier keine Rolle spielt.

Familiengerd  03.06.2018, 13:46
@streber2

Eine Kundigung, die der Schriftform entspricht, wird leider wirksam, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen gegen sie geklagt wird - gleichgültig, wie unberechtigt, rechtswidrig und fehlerhaft sie sonst sei mag!

johnnymcmuff  03.06.2018, 13:35

Ansonsten - über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheidet nach Klageerhebung der Richter.

Das muss kein Richter entscheiden. Keine eigenhändige Unterschrift, dann ist die Kündigung unwirksam.

Desweiteren glaubt der AG anscheinend dass eine Kündigung per whatsapp ausreicht.

Ich bin der Ansicht, dass hier keine Datenschutzverletzung vorliegt.

Jetzt aber zu der Kündigung:

Richtig, die Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift ist unwirksam.

Entweder glaubt der Arbeitgeber das man per whatsapp kündigen kann oder es kommt noch eine Kündigung.

Hier ein paar Hinweise die du beachten solltest:

Kommt die Kündigung noch per Brief, so läuft die Kündigungsfrist erst ab dem tag nach Erhalt der Kündigung.

Du solltest unbedingt zur Arbeit gehen und arbeiten, bzw. Deine Arbeitskraft anbieten; auch wenn der Arbeitgeber geschrieben hat dass Du vom Arbeitsverhältnis freigestellt bist; das Kündigungschreiben war ja per whastsapp und somit nicht wirksam.

Wenn er Dich dann nach Hause schickt, kann man Dir nicht vorwerfen dass Du nicht arbeiten wolltest.

Gibt er Dir dann die Kündigung, dann kannst Du ggf.  entsprechend handeln.

Wo sollte da der Datenschutz verletzt sein, wenn die Nachricht auf ein persönliches Konto geht?

"...weil die Kündigung sowieso unrechtmäßig ist..."

Du schreibst doch in der Frage selbst, dass die Kündigung vorab geschickt wurde. Dann wäre erst eine Kündigung, die in Papierform ankommmt, den Anforderungen entsprechend. Und wenn diese ankommt, kannst du zwar immer noch versuchen, den Arbeitgeber mit dem Datenschutz zu ärgern, was aber dann die Kündigung auch nicht verhindern dürfte.

dass jemand ein Bild des Kündigungsschreiben sowie eine kurze Textnachricht mit dem Inhalt "Anbei die Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist; vom Arbeitsverhältnis freigestellt".

Und von wem und wie hat deine Familie diese Nachricht erhalten.

Wenn es sich nicht um den Arbeitgeber handelt, liegt ein Datenschutzverstoß vor.

Würde das überhaupt etwas bringen?

Unter Umständen würde dein AG Ärger bekommen.

Und dir kann ich nur empfehlen, dich in die neue Datenschutzverordnung einzulesen.

https://dsgvo-gesetz.de/

Die Verwendung von WhatsUp im gewerblichen Bereich ist sowieso illegal.

Im privaten eigentlich auch, nur interessiert das keinen.

johnnymcmuff  03.06.2018, 19:22

Wieso sollte Kommunikation illegal sein? 

Man kann doch eine Person über eine Kündigung vorab informieren.

Kündigungen im Arbeitsrecht und Mietrecht sind darüber nicht wirksam.

Hingegen sind z.B. Kündigungen bei Stromanbietern per mail wirksam.

Monti55  03.06.2018, 20:00
@johnnymcmuff

Wer hat behauptet, dass Kummunikation illegal wäre?

Was hat WhatsUp mit Mail zu tun?

johnnymcmuff  03.06.2018, 20:06
@Monti55

Du hast behauptet das whatsapp im gewerblichem Bereich illegal ist, whatsapp ist eine Kommunkiationsmöglichkeit.

Hast du Beweise für Deine Behauptung?

Mail ist eben eine andere Kommunikationsmöglichkeit.