Welche Behörde ist für Gebäude zuständig?

4 Antworten

Wer reinläuft ist selber Schuld .... Man muss sich auch nicht um Jeden Sorgen machen.

Das Bauamt der Stadt.

Die Polizei und das Ordnungsamt sind in dem Fall nicht die Besitzer des Gebäudes und somit besteht auch keinen Strafbestand.

Ausser der Besitzer würde diese Personen verzeigen, sowas muss schon vom Eigentümer aus kommen.

Letztendlich ist der Besitzer zuständig - und wenn dieser das Gebäude "ordnungsgemäß" gesichert hat, ist jeder selbst Schuld, der es trotzdem betritt.

...würde ich aus dem Bauch heraus sagen.

Anders sähe es vielleicht aus, wenn Teile des Hauses auf öffentliches Gelände stürzen könnten - dann müsste vermutlich mehr getan werden (z.B. Auffangnetze o.ä. für herabfallende Teile).

Aber - wie gesagt - ist nur intuitiv, bin kein Fachmann.