Sohn funkt mit Amateurfunkgerät - was kann passieren?
Hallo zusammen, habe heute festgestellt, dass mein Sohn gemeinsam mit seinen Freunden über ein Amateurfunkgerät funkt bzw. bereits einige Male gefunkt hat. Lizenz natürlich nicht vorhanden - was kann da von rechtlicher Seite auf mich zukommen? Jeder sagt mir etwas anderes, gibt es hier einige Experten? Ich hoffe mal, dass das ganze nicht auf irgendwelchen Betriebs- und Behördenfrequenzen passiert. Können da auch andere Amateurfunker einschreiten und das ganze melden?
7 Antworten
Bitte prüfe noch einmal, ob es sich wirklich um Amateurfunk handelt: Au was basiert Deine Annahme? Ist es nicht eher ein Jedermannsfunk, auch CB genannt? Am einfachsten kannst Du das feststellen, wenn Du weitere Angaben zum Gerät (Gebrauchsanleitung?) hast, da wird auch eine erforderliche oder generelle Zulassung drin stehen.
Sollte tatsächlich "Verkehr" auf einer Amateurfunkfrequenz, wird hier ein Bußgeld (immerhin im Extremfall 10'000 €) angedroht. (Was bei einem jugendlichen Ersttäter wohl keine Anwendung fände …)
In irgendwelche Betriebs- und Behördenfrequenzen kommt mensch nicht so leicht rein, BOS-Funk zu stören, wäre noch einmal ein anderer Fall …
Aber: Wenn sich die "Kids" schon dafür interessieren, dann doch gleich richtig! Eine gute Anlaufstelle wäre beim DARC. Und das wäre m. E. auch den Weg, den ein Amateurfunker nehmen würde, er versuchen Kontakt aufzunehmen und für eine Lizenzierung werben. Anzeigen ist ja nicht konstruktiv.
Schau mal hier, ob das Gerät, das Dein Sohn benutzt, vielleicht zu einer dieser Kategorien gehört. Man benötigt, soweit mir bekannt ist, keine Lizenz dafür, aber es müssen technische Regeln eingehalten werden (z.B. maximale Sendeleistung, bestimmte Frequenzbereiche).
https://de.wikipedia.org/wiki/CB-Funk
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannfunk
Du kannst ja bei der nächsten Ortsstelle des DARC fragen, die werden sich auskennen.
Amateurfunker sind jedenfalls sachkundig genug, um über die Sachverhalte Auskunft zu geben, um die es hier geht. Nicht zuletzt auch, um festzustellen, ob es sich bei dem Gerät um ein tatsächliches Amateurfunkgerät handelt.
ich würde mir an deiner stelle erst mal anmsehen ob das wirklich ein amateurfunkgerät ist, oder nicht vielleicht doch was nicht anmeldepflichtiges wie CB Funk.
jedenfalls brauchst du dir erst mal keine sorgen machen, für die vergangenen verfehlungen. ist er nicht auf frischer tat erwischt worden, kann schon alleine mangels nachweis nichts geschehen.
am besten mal vernünftig mit dem sohnemann versuchen zu reden. man kann, erst recht nicht anhand der sehr vaagen beschreibung hier auch nicht unbedingt sagen, was an strafe zu erwarten ist. das hängt ganz vom unfang des verstoßes ab. z.B. überschreitung der sendeleistung, störung des funkverkehrs etc.
auf jeden fall gilt schon mal nicht: eltern haften für ihre kinder. wer hier in die haftung genommen werden kann, das sind die kids selbst, sofern strafmündig auch strafrechtlich, und der betreiber der anlage, weist man ihm nach, dass er seine sorgfaltspflicht verletzt hat sprich die kids unbeaufsichtigt hat machen lassen.
lg, anna
Ja ist tatsächlich ein Amateurgerät, es handelt sich wohl um ein "Baofeng UV-5R"
Warum sollte rechtlich was auf Dich zukommen, wenn Dein Sohn eine Ordnungswidrigkeit, Straftat oder was auch immer begeht?
Es gibt in Deutschland keine Sippenhaftung.
- War das ein Amateurfunkgerät oder Dein Amateurfunkgerät?
- Wie alt ist Dein Sohn?
Das Gerät hatte er wohl über eine Kleinanzeige erworben, mein Sohn ist jetzt 12 Jahre alt - somit auch noch nicht strafmündig
Dann nimm ihm das Ding weg und fertig.
Du könntest sogar den Kaufvertrag über das Funkgerät erfolgreich anfechten, da Kaufverträge mit Minderjährigen schwebend unwirksam sind, in diesem Fall müsste der Verkäufer das gerät gegen Geldrückgabe zurücknehmen.
Keine Sorge, schon geschehen ;)
Na dann...
Frequenzfreigaben wie bei Mikrofonen auch über die Bundesnetzagentur
Manche Frequenzen müssen registriert, angemeldet & auch bezahlt werden
Das liegt bei ca. 26 MHZ
Bei Minderjährigkeit den Kauf rückgängig machen nach § 108-110 BGB. Die Geräte sind wohl sehr teuer & Taschengeld dürfte nicht ausreichend sein für den Kauf
So muß der Verkäufer das Gerät zurücknehmen, wenn Eltern nicht zustimmen
CB-Funk und Jedermannfunk wie z.B. Betriebsfunk ist kein Amateurfunk.