Schimmel in der Wohnung - Gesundheitsamt nicht zuständig?

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Interessant! Das Gesundheitsamt soll also nur zuständig sein wenn die Öffentlichkeit betroffen ist!

Kann mir mal einer Erklären was mit Öffentlichkeit gemeint ist, also die Personen die nicht in der Wohnung Leben und als Besucher die Wohnung betreten und sich der Gefahr aussetzen gehören mit übertreten der Wohnungsschwelle nicht mehr der Öffentlichkeit an?

Ich würde mal sagen coole Sache, wenn also die Polizei, Gerichtsvollzieher usw. die Wohnung betreten wollen, muss man Ihnen dann den Zugang verwehren, da eine gesundheitliche Gefährdung besteht?

Wie es einem selber ergeht ist dem Gesundheitsamt also egal?

Nur Außenstehende werden geschützt!

Also dann müsste das Gesundheitsamt mich in der Verseuchten Wohnung einsperren bis das Problem behoben ist! Denn über die Kleidung usw. nehme ich die Schimmelsporen mit in die Öffentlichkeit!

Und wenn der Vermieter nicht reagiert? Und ich vor Gericht gehen muss, und das Gericht nach 5J. eine Entscheidung Trifft, und der Vermieter dann vielleicht noch 2J. Zeit bekommt die Mängel zu Beseitigen! Mann selber aber schon mit diversen Schädigungen und Krankheiten im Krankenhaus liegt, und die Öffentlichkeit über die Krankenkassenbeiträge die Kosten tragen muss wegen meiner Krankheit. Also ist dann ja doch wieder die Öffentlichkeit betroffen! Kümmert sich das Gesundheitsamt dann darum wenn es ja eigentlich schon zu späht ist?

Was ist denn die Ursache für den Schimmel? Baumangel oder Heiz-/Lüftungsverhalten? Davon hängt auch die weitere Vorgehensweise ab.

Schimmel ist hier leider immer wieder ein Thema; daher hier ein pauschal verfasster Tipp von mir : http://www.gutefrage.net/tipp/schimmel-vorbeugen-und-beseitigen

Ja das Gesundheitsamt hat Recht. Die sind für sowas nicht zuständig. Für die wird es anscheinend nur interessant, wenn irgendwo Gefahr für die Öffentlichkeit droht. Eine Behörde oder Organisation gibt es wohl nicht, wohl aber freie Sachverständige denen man sich bedienen kann. Entweder ist es ein Baumangel (dann haftet der Vermieter) oder es ist ein Lüftungsproblem (dann haftet der Mieter). Da nix näheres über den Schimmelpilzbefall geschrieben steht, kann man auch keine Ursache benennen.

Dein Vermieter ist zuständig.

Wenn du Schimmel in der Wohnung hast, solltest du dich an deinen Vermieter wenden und diesem eine Frist setzen (Schriftlich) um diesen Mängel durch Handwerker beheben zu lassen. Je nach Ausmaß steht dir eine Mietminderung zu

Ontario  19.01.2017, 11:25

Das ist so nicht richtig. Es muss festgestellt werden, was die Ursache der Schimmelpilzbildung ist. Schimmelsporen entwickeln sich bei Feuchtigkeit. Die kann z. B. in Bädern oder Duschen entstehen, wenn für keine ausreichende Belüftung gesorgt wird. Dann ist das allemal Sache des Mieters und nicht des Vermieters !

Die Ursache einer Schimmelpilzbildung sollte man gutachterlich feststellen lassen. Nur dann hat man Gewissheit über die Ursache. Liegt es an der baulichen Substanz, dann ist der Vermieter zuständig, für die Mangelbeseitigung. Dann könnte evtl. eine Mietminderung greifen, wenn der Vermieter den Mangel nicht beseitigen lässt.

Untauglich sind die in Baumärkten angebotenen Schimmelpilzentferner. Das ist lediglich Kosmetik, die zwar optisch die Flecken entfernen, aber die Sporen bleiben in der Wand.Da es unterschiedliche Schimmelpilzarten gibt, die teilweise zu Asthmaerkrankungen führen können, ist es ratsam nicht nur die Ursache der Schimmelpilzbildung feststellen zu lassen, sondern auch die Art der Schmimmelpilzsporen, die in Kategorien aufgeteilt sind. Unschädlich, minder gesundheitsschädlich oder gesundheitsschädlich. Mitunter können Sanierungen sehr viel Geld kosten, wenn z. B. der Putz abgetragen werden muss, weil sich Sporen im Mauerwerk festgesetzt haben.

Deshalb sollte man Schimmelpilzbefall nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern für eine absolute Beseitigung sorgen.