Besteht ihr auf Datenschutz (vertrauliches Gespräch) in Behörden wie dem Jobcenter?
Angenommen ihr habt einen Termin im Jobcenter. Und nun kommt ihr dort rein und es sitzen dort zwei "Fall-Manager". Nun ist aber schließlich nur einer zuständig.
Der Kunde bittet den nicht zuständigen "Fall-Manager" hinaus.
Findet ihr das übertrieben? Oder findet ihr, das ist angemessen/ok, weil man im Endeffekt auch das Recht dazu hat?
Wie sollte man diesen Wunsch am besten äußern?
Bitte versetzt euch selbst in die Lage derjenigen, die einen Termin beim Jobcenter haben? (besonders falls ihr selbst Mitarbeiter des Jobcenters oder einer Behörde sein solltet)
4 Antworten
Ich war als Beistand schon bei über hundert Behördengängen mit Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen dabei. Und es gibt bei uns Behörden, da kommt immer ein zweiter Mitarbeiter dazu, sobald ein externer Beistand dabei ist. Ohne würden die das Gespräch gar nicht anfangen.
Nun ist aber schließlich nur einer zuständig.
Jein, es kann durchaus Doppelzuständigkeiten geben. Habe ich selbst schon mehrfach erlebt. Zum Beispiel bei bestimmten Personengruppen, wo ein zusätzlicher Sachbearbeiter hinzugezogen wird, der sich entsprechend auskennt. (z.B. Schwerbehinderte, Flüchtlinge oder Jugendliche mit bestimmten Problemen)
weil man im Endeffekt auch das Recht dazu hat?
Woher leitest Du dieses Recht ab? Datenschutz oder Schweigepflicht greifen nicht wirklich da beide Behördenmitarbeiter dem unterliegen. Da hättest Du nur eine Chance, wenn es Mitarbeiter unterschiedlicher Behörden sind (z.B. einer Jobcenter & der andere vom Jugendamt).
So wie Du das Recht hast einen Beistand als Zeugen mitzubringen, kann der Behördenmitarbeiter darauf bestehen, dass ein Kollege als Zeuge mit im Raum ist.
Und das muss zwangsläufig nicht der Amts- oder Teamleiter sein, sondern der Mitarbeiter kann diesen Kollegen durchaus selbst bestimmen.
Der Kunde bittet den nicht zuständigen "Fall-Manager" hinaus.
Warum? Mal abgesehen davon, daß der "Kunde" im Jobcenter kein Hausrecht hat und seine Bitte wirkungslos sein sollte ...
Du kannst zu dem Termin einen Zeugen mitnehmen. Dann seit Ihr zwei gegen zwei :)
Ich war "nur" 2x dort und bin ehrlich gesagt noch nie auf den Gedanken gekommen, den "Kollegen" meines Sachbearbeiters herauszukomplimentieren.
Durch deren Arbeitsvertrag ist doch schon das "Stillschweigen" festgeschrieben .... und so GEHEIME Sachen habe ich aber auch nie besprochen, das ich mich da irgendwie beobachtet gefühlt habe.
Nein ich weiß auch nicht was das bringen soll wenn ein anderer Mitarbeiter wirklich was wissen will bekommt er das eh raus. Das ich bedürftig und Arbeitslos bin ist eh logisch sonst wäre ich nicht da und auch sonstige Informationen sind so irrelevant das es auch das ganze Jobcenter wissen darf ...