Weihnachtsgeld trotz Arbeitsbeginn am 1. Nov?

7 Antworten

Leider nicht...

Denn meistens gibt es dafür einen Stichtag, an dem man begonnen haben muss, z. B. Arbeitsantritt vor dem 01.07. des Jahres. Steht aber meistens in dem Tarifvertrag oder der "Dienstvereinbarung"; im Arbeitsvertrag wird so etwas in der Regel nicht festgehalten. In einer kleinen privaten Firma wird schon mal eher freiwillig ein kleiner Betrag gezahlt, aber bei den öffentlichen Kassen, zu denen die "Kirche" in gewisser Weise ja gehört, ist alles festgelegt. Falls Du da anfängst, kannst Du Dich aber freuen, einen Job zu haben und nächstes Jahr bekommst Du dann ja auch Weihnachtsgeld ;-).

Komische Frage. Der 01.November war doch schon. Egal, die Tarifverträge der Kirche orientieren sich oft an denen des öffentlichen Dienstes (TVöD oder TV-L). Manchmal findet man auch die Formulierung "Auf das Arbeitsverhältnis werden die Regelungen des TVöD angewendet." Wenn das so ist, bekommst du 2/12 (für Nov. und Dez.) Weihnachtsgeld bzw eine Jahressonderzahlung. Du musst am 01.Dez. im Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Entgelt haben. Frage doch mal die Arbeitnehmervertretung (wahrscheinlich MAV), die müssten sich da eigentlich auskennen.

Für Urlaubs- sowie auch Weihnachtsgeld gibt es Stichtage, denke nicht daß Du für diese kurze Zeit Anspruch hast. Wenn ja, dann hast Du es nur der Kulanz des AG verdanken

Weihnachtsgeld durch 12

wobei alllerdings zu beachten ist, dass solche zahlung meist erst nach der Probezeit gezhalt werden