Wegerecht Eigentümer - auch für Mieter?

1 Antwort

Das Nutzungsrecht, das den Eigentümern gewährt wird, gilt selbstverständlich für alle, die in irgendeiner Weise die Zufahrtsmöglichkeit benötigen. Wenn bspw. die Stellplätze, die für die neuen Wohnungen benötigt werden, auch im hinteren Bereich angelegt werden, dann haben die Bewohner natürlich auch das Recht, diese Zufahrt zu nutzen. Ebenso die Handwerker, Lieferanten und wer sonst noch im Lauf der Zeit dort zu tun hat.

10 Autos täglich? Bist Du Dir sicher?

Wieviele Wohnungen werden es denn? Rechne einfach mal je Wohnung 1 - 2 Autos. Mindestens 1 Auto pro Wohnung fährt im Durschnitt wohl 4x vorbei. Also im Schnitt wohl 2x raus und 2x rein. Dann kommst Du in etwa auf eine realistische Zahl.

Dann spielen die Wochentage eine Rolle:

Wie viele Fahrten werden es von Montag bis Freitag sein und wie viele am Wochenende. Das kann erheblich voneinander abweichen.

Wann werden die Fahrten sein: Während der Woche fahren wohl die meisten Autos morgens weg und kommen abends wieder. Dazwischen sind dann noch die Mama-Taxis und Einkaufsfahrten.

Wie lange und zu welchen Zeiten werdet Ihr Euch im Esszimmer aufhalten und wie viele Störungen sind genau in dieser Zeit zu erwarten. Zum Beispiel, wenn man beim Frühstück sitzt und einer nach den anderen von den Nachbarn zur Arbeit fährt. Oder aber man ist selbst recht früh dran und ist schon lange weg, wenn die anderen erst los fahren. Abends das gleiche. Wenn man beim Abendessen sitzt, stört es dann wirklich, wenn der ein oder andere mit Auto vorbei fährt? Das sollte man alles bedenken, bevor man überlegt, gegen die Wegenutzung vor zu gehen.

Darüber hinaus sollte man als Eigentümer des betroffenen Grundstücks bedenken, dass dieses Wegerecht wohl immer schon bestanden hat und dass auch zu erwarten war, dass es irgendwann auch tatsächlich mal viel intensiver genutzt wird. Wenn man dagegen was machen will, jetzt noch schnell verkaufen und woanders hin ziehen, bevor das Grundstück durch die dann offensichtliche intensive Nutzung des Wegs im Wert beeinträchtigt wird.

Ansonsten: Wie viele Millionen von Menschen allein in unserem Land leben an Straßen oder Wegen, auf denen viel mehr los ist?

Farmmarie 
Fragesteller
 13.01.2021, 13:54

Ja, so 5 neue Stellplätze und 5 vorhandene Autos. Plus Lieferanten.

Naja, wir haben uns ja mit Absicht kein Haus an einer Stelle ausgesucht, die stark befahren ist oder an einer Kreuzung liegt.

Eine Hintergrundbebauung war nicht abzusehen.

Wie sieht es mit der Instandhaltung aus? Die Mehrnutzung durch die eine Partei beschädigt den Weg ja auch mehr. Ist dann diese Partei mehr an Kosten zu beteiligen? Ich möchte ungern für teure Reparaturen aufkommen, nur weil unser Nachbar da ein Mehrparteienhaus hinknallt

bwhoch2  13.01.2021, 15:09
@Farmmarie

Ein fremdes Recht auf eigenem Grundstück stellt immer eine Belastung dar, die früher oder später ernsthaft zum Tragen kommen kann. Was Euch passiert ist, kann auch passieren, wenn man z. B. in einem sehr ländlichen ruhigen Nest an einer Stichstraße ein Grundstück kauft und begeistert ist von der äußerst ruhigen Lage.

Plötzlich kommt jemand auf die Idee, genau an diesem Baugebiet entlang eine Umgehungsstraße zu bauen oder eine Starkstromleitung entlang zu führen. Nun geht der Kampf los. Man wollte eigentlich was anderes, als man plötzlich bekommt.

Ich denke, da habt Ihr nun ziemliches Pech.

Instandhaltung:

Kosten hierfür entstehen erst, wenn der Weg so beschädigt ist, dass man ihn reparieren muss. Nutzt Ihr den Weg auch? Wenn ihn nur der Nachbar mit seinen MFH-Bewohnern nützt, könnte Euch der Zustand so lange egal sein, bis der Nachbar auf die Idee kommt, diesen instand zu setzen und dann Eingriffe in Euer Grundstück plant, mit denen Ihr nicht einverstanden sein könnt. Ansonsten könntet Ihr die Art der Instandsetzung mit dem Nachbarn vereinbaren und auch, dass das auf seine Kosten geht.

Es wurde ein Wegerecht vereinbart, nicht aber, wie der Weg beschaffen sein muss.

apt2nowhere  11.09.2021, 10:50
@Farmmarie

erhöhte Kosten durch Instandhaltung - das ist durchaus ein Argument, das man geltend machen kann - was war bis jetzt vereinbart?