Hilfe! Wer kennt sich mit Wegerecht aus?

6 Antworten

Von den Vor- und Ratschlägen des Eigentümers A würde ich Abstand nehmen.

Es ist empfehlenswert keinen zivilrechtlichen Vertrag einzugehen, nur eine dingliche Sicherung im Grundbuch gibt die Sicherheit.

Die derzeitige Situation ist bestens gelöst und ich würde daran auch nichts ändern.

Sollte der Eigentümer A wieder mit merkwürdigen Vor- und Ratschlägen an Dich herantreten, dankend ablehnen. Sollte irgendwann dann ein Schreiben von seinem Anwalt bei Dir eingehen, würde ich einen erfahrenen Anwalt für Grundstücksrecht/Baurecht konsultieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

das ist nicht in Ordnung.

Auch auf Privatwegen kann ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen werden.

Zu klären wäre auch noch, wer den Weg unterhalten muss.

Nur darauf würde ich mich einlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Vertrag über die Nutzung eines Weges hat nicht annähernd den Wert und die Wertigkeit eines Wegerechtes.

Der Privatweg läuft auf irgendeinem Grundstück, also kann man auch ein Wegerecht eintragen.

Hallo,

versuche bitte einmal rückwärts vom Bauamt aus zu denken, dass auf deinem Grundstück nur eine Baugenehmigung erteilen darf, wenn die Erschließung gesichert ist. Derzeit hast du etwas in der Hand, dass dir Baurecht gesichert hat. Behörden entscheiden nach Aktenlage.

Ich würde da nicht nur auf einen Notar vertrauen sondern auch mit dem Bauamt sprechen.

Aber warum solltest du überhaupt reagieren? Du bist doch mit dem Zustand zufrieden.

Nun will man ggf. etwas nicht verhindern und möchte anderen Leuten nicht unnötig Probleme machen, die etwas naiv an die Sache gegangen sind.

Dann sollen die dir aber einen Anwalt deiner Wahl bezahlen, der deine Rechte wahrnimmt.

Grüße

Jens

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