Hilfe! Wer kennt sich mit Wegerecht aus?
Hallo alle zusammen. Bin jetzt in eine komische Situation geraten, wo guter Rat echt teuer ist...Es geht um das Wegerecht und mögliche Formen der Wegerecht Erteilung.
Also, 1960 hat Haus A beschlossen, den hinteren Teil des Grundstücks für einen Neubau zu verkaufen. So ist Haus B entstanden. Da aber Haus B keinen direkten Anschluss an die öffentliche Strasse hat, hat Haus A den Haus B ein Wegerecht erteilt, was auch in Grundbuch festgehalten wurde.
Nun bin ich die aktuelle Eigentümerin von Haus B. Haus A wurde gerade verkauft und soll einem Neubau weichen. Der neue Eigentümer möchte ein grosses Haus bauen, mit mehreren Wohnungen, die er dann möglichst Gewinnbringend verkaufen will. Nun bin ich ihn mit meinem Wegerecht ein Dorn im Auge. Er kann ein gutes Stück seiner Erde nicht frei benutzen.
Also versuch er mich jetzt los zu werden und hat mir ein folgendes Angebot gemacht: Mein Grundstück ist auch noch an einen Privatweg angegrenzt, was einen Eigentümer hat, aber von mehreren Häusern benutzt wird. Also hat der Neue Eigentümer Haus A mit den Eigentümer Privatweg ausgemacht, dass der mir ein Wegerecht für den Privat weg erteilt. Das wird aber nur schriftlich als Vertrag mit einen Satz festgehalten wird. Ein Grundbucheintrag ist laut Eigentümer A nicht möglich, da es ein Weg ist und nicht ein "normales" Grundstück. ich soll mir keine Sorgen machen, es sei genau so sicher! Wichtig ist noch, dass der Eigentümer Privatweg sein Anwesen demnächst verkauft!
Ich habe starke Zweifel, dass dieser kleine selbstverfasste Vertrag, was man mir als neues Wegerecht angeboten hat, gleichwertig einem Grundbuch Eintag ist was ich jetzt durch Grundstück Haus A besitze.
Okay, und eine Pforte hat man mir auch zugesichert:):)
Was haltet ihr von der Sache?
6 Antworten
Von den Vor- und Ratschlägen des Eigentümers A würde ich Abstand nehmen.
Es ist empfehlenswert keinen zivilrechtlichen Vertrag einzugehen, nur eine dingliche Sicherung im Grundbuch gibt die Sicherheit.
Die derzeitige Situation ist bestens gelöst und ich würde daran auch nichts ändern.
Sollte der Eigentümer A wieder mit merkwürdigen Vor- und Ratschlägen an Dich herantreten, dankend ablehnen. Sollte irgendwann dann ein Schreiben von seinem Anwalt bei Dir eingehen, würde ich einen erfahrenen Anwalt für Grundstücksrecht/Baurecht konsultieren.
Hallo,
das ist nicht in Ordnung.
Auch auf Privatwegen kann ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen werden.
Zu klären wäre auch noch, wer den Weg unterhalten muss.
Nur darauf würde ich mich einlassen.
Ein Vertrag über die Nutzung eines Weges hat nicht annähernd den Wert und die Wertigkeit eines Wegerechtes.
Der Privatweg läuft auf irgendeinem Grundstück, also kann man auch ein Wegerecht eintragen.
Hallo,
versuche bitte einmal rückwärts vom Bauamt aus zu denken, dass auf deinem Grundstück nur eine Baugenehmigung erteilen darf, wenn die Erschließung gesichert ist. Derzeit hast du etwas in der Hand, dass dir Baurecht gesichert hat. Behörden entscheiden nach Aktenlage.
Ich würde da nicht nur auf einen Notar vertrauen sondern auch mit dem Bauamt sprechen.
Aber warum solltest du überhaupt reagieren? Du bist doch mit dem Zustand zufrieden.
Nun will man ggf. etwas nicht verhindern und möchte anderen Leuten nicht unnötig Probleme machen, die etwas naiv an die Sache gegangen sind.
Dann sollen die dir aber einen Anwalt deiner Wahl bezahlen, der deine Rechte wahrnimmt.
Grüße
Jens
Geh zum Notar und lass dich beraten