Eintragung Wegerecht ins Grundbuch

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Das Wegerecht muss immer in beiden Grundstücken eingetragen sein. Dieses Wegerecht (Grunddienstbarkeit) stellt eine nicht unerhebliche Wertminderung des vorderen Grundstückes dar. Ansonsten wende Dich bitte an das Grundbuch-, Vermessungs- oder Katasteramt. Alles Gute !

Danke für das Sternchen ! Liebe Grüsse aus HH, Anna.


Das Wegerecht wird immer für beide Grundstücke eingetragen. Musste ich leider auch durch schmerzhafte Erfahrung lernen. Auf welcher Grundlage ist denn Ihr Haus gebaut worden? Wie war zum Zeitpunkt des Baus das Wegerecht? Ohne Wegerecht gibt es nämlich keine Baugenehmigung. Für eine Baugenehmigung ist eine so genannte Baulast ins Grundbuch einzutragen. Die Baulast hat eine höher Wertigkeit als das privatrechtliche Wegerecht. Eigentlich benötigt man keine Wegerechtsvereinbarung, wenn eine Baulast für Ihr Grundstück auf dem anderen Grundstück eingetragen sit (Abteilung II des Grundbuchs) Wenn das nicht der Fall sein sollt, sollten Sie sich unbedingt bemühen, eines von beidem zu bekommen. Jeder spätere Besitzer des Nachbargrundstücks kann Ihnen so weitere Schwierigkeiten machen. Vermutlich wird es am leichtesten sein, muss aber nicht leicht sein, von dem Nachbarn die Zustimmung für die Eintragung eines Wegerechts zu bekommen, der die Überwegung als langjährige Praxis einer unkomplizierten Nachbarschaft gewohnt ist. Neue Eigentümer könnten diese Gewohnheit hinterfragen und Schwierigkeiten machen.

ihr habt immer ein Notfahrrecht

Die Frage stellst Du am Besten dem Grundbuchamt. Die können Dir das genau sagen. Dafür werden sie nämlich auch bezahlt (für das informieren).

Bin aber im moment in Spanien. Daher kann ich grad nicht zum Grundbuchamt.

@billan

Schreibe einen Brief, der kommt irgendwann schon noch an. Trotz dem Schnee... :oP