Baulast Wegerecht vor Kauf des Grundstücks von A vom Nachbarn C eintragen lassen möglich?

4 Antworten

Wenn so ein Wegerecht eingetragen wird, sind dabei immer 2 Grundstücke betroffen:

Das belastete und das begünstigte. Es müssen somit auch 2 Grundbucheintragungen vorgenommen werden, nämlich im Grundbuch B und im Grundbuch C. B "erfährt" somit immer von der Angelegenheit. Außerdem muss C überhaupt nichts eintragen lassen, wenn er das nicht möchte.

Er muss dir nicht nur ein Wegerecht / Fahrrecht per Baulast eintragen, sondrn auch im Grundbuch ein Wegerecht / Fahrrecht. Das mindert den Wert des eigenen Grundstücks, daher wir der das kaum machen.
Der Verläufer wird daran sicher auch gedacht haben.

Entweder der VK macht das jetzt und verlangt mehr Geld oder du machst das hinterenandere (mit Risiko) oder mit einem Vertrag mit drei Parteien......

Ich sehe es eher so das A und C dich gemeinsam über den Tisch ziehen.

Schau mal auf http://www.nachbarschaftsstreit.de/forum/index.php
die fehlt übrigens noch ein Leitungsrecht. Und die Erlaubnis mit Baufahrzeugen das Wegerecht zu nutzen. Kranen über Nachbars Grund muss du dir auch genehmigen lassen...

Er selber will sich mit c übern tisch ziehen??? Na dagegen könnte er recht leicht vorgehen.

Am besten beantwortet dir die Frage dein Bauamt. Wenn du mit C einig bist: kann er mW eine Baulast auf seinem Grundstück eintragen ohne die Mitwirkung des Begünstigten.

Da du jedoch noch keinen genehmigten Bauplan besitzt: kann das Bauamt für die Genehmigung Änderung verlangen.

Dann machst du den Kaufvertrag mit B. Dann müsste C dir aber noch die Dienstbarkeit im Grundbuch bewilligen.

Jetzt kommt es darauf an, ob es sich bei dem Fahrrecht nur um eine Bequemlichkeit handelt, oder ob es zwingend erforderlich ist. Abhängig davon könnte man die Dienstbarkeit vielleicht als persönliche Dienstbarkeit zu deinen Gunsten eintragen.

Wird sie für den jeweiligen Eigentümer benötigt, könnte man mit dem Notar klären, ob der Vollzug erst beantragt wird, wenn die Umschreibung des Grundstücks auf dich erfolgt ist.

Nur C wird sich dies auch entschädigen lassen.

Vielleicht würde alternativ ein Vertrag mit Grundstücksbesitzer C helfen, in dem ihr vereinbart, dass nach Kauf des Grundstückes das Wegerecht eingetragen werden kann.