Eingetragenes Wegerecht wird versperrt, Straftat?

6 Antworten

Wegerecht ist sicher kein Strafrecht, das ist Zivilrecht (Vertragsrecht oder auch gemäß http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1018.html) und in seltenen Fällen auch Öffentliches Recht in Form einer "Baulast".

Suche keinen Streit mit dem neuen Nachbarn, sondern versuche das einvernehmlich zu klären. Sonst werden die nächsten Jahre Dir zur Hölle werden.

Leider kenne ich mich im Strafrecht nicht aus, aber wenn der vorherige Eigentümer sein Grundstück verkauft, so kann er das Wegerecht nicht einfach ignorien. Er bzw. der Notar muss ja eine Löschungsbewillig beantragen, und das geht bzgl. des Wegerechtes nicht ohne ihr Einverständnis. Fazit, der neue Eigentümer darf Ihnen den Zugang zu Ihrem Grundstück nicht verwehren.

Das ist strafrechtlich nicht relevant, weil Privatrecht. Schau erst mal im Grundbuch nach, ob das Wegerecht überhaupt noch drin steht. Wenn ja kannst Du beim Amtsgericht Deine Rechte durchsetzen.

Das ist eher Zivilrecht als Strafrecht...

Evt. käme strafrechtlich eine Nötigung in Betracht.

Die Frage ist, wozu das Wegerecht benötigt wird? Kommst Du jetzt an dein Haus nicht mehr heran?