Wegen Rassismus in WhatsApp von der Schule fliegen?
Hallo :)
Meine Freundin hat mich gerade gefragt, ob es passieren könnte, dass sie der Schule verwiesen wird, weil irgendein Mitschüler Screenshots aus einer WhatsApp-Gruppe in der sie und andere sich rassistisch geäußert haben, der Schulleitung zugesandt hat. Ist WhatsApp nicht Privatsphäre und war das Verschicken der Screenshots nicht eine eindeutige Verletzung davon? Oder ist das in diesem Fall irrelevant und es zählen nur die Aussagen der einzelnen Schüler? Ich möchte hiermit keineswegs Rassismus verteidigen, wäre einfach nur nett, wenn ihr mir einen Rat geben könntet, was strafrechtlich da jetzt folgen kann.
12 Antworten
Ist WhatsApp nicht Privatsphäre und war das Verschicken der Screenshots nicht eine eindeutige Verletzung davon?
Zum einen geht es hier um eine Gruppe, und nicht um private Nachrichten, zum Anderen wäre das Brief- oder Fernmeldegeheimnis nur dann verletzt, wenn jemand Nachrichten ausliest, die nicht für seine Augen bestimmt war – z.B. wenn ich WhatsApp-Nachrichten auslesen würde, die für Dich bestimmt war. Wenn Du mir z.B. eine Nachricht schreibst, sei es nun in WhatsApp, einer E-Mail, einem Brief oder sonst irgendwie kann ich diese natürlich auch anderen zeigen, und das selbe gilt auch, wenn Nachrichten in einer Gruppe verbreitet werden und ein Mitglied dieser Gruppe die Nachricht dann anderen Personen zeigt oder einen Screenshot davon anfertigt, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass in dieser Gruppe Mitschüler rassistisch beleidigt werden.
Mit einer Verletzung der Privatsphäre hat das ganze jedoch nichts zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle.
Wahrscheinlich nicht auch wenn ich s mir fur solche menschen gerne wunschen wurde
Wahrscheinlich eher nicht.
Aber wenn die Mitschülerin schon bei WhatsApp solche Äußerungen macht dann wird sie es im realen Leben mit sicherheit auch machen. Wenn sie das in der Schule macht dann wird sie hoffentlich zumindest eine Verwarnung bekommen, mit allem was danach noch folgen kann. denn Rassismus geht überhaupt nicht.
1. Alles was mit Handys zu tun hat ist privatsphare.
2. die schule darf sie nicht rausschmeisen. sonst müsste man ja deden andersgläubigen rausschmeisen.
whats app ist privat und die Lehrer hat das nichts zu interessieren. eher sollen sich die Eltern Gedanken machen. und ja wer hat sich noch nie rasistische bilder angesehen oder sich drüber lustig gemacht. kann ja auch mal ausversehen passiert sein.
auf jeden fall braucht sie keine angst zu haben. auser es kommt bis zu ihren Eltern, dann könnte sie eventuell ärger bekommen.
Das wäre auf jeden Fall eine Verletzung der Privatsphäre und des Briefgeheimnises, wenn die Gruppe nicht für Außenstehende einsehbar sein sollte.
Allerdings hat der Mitschüler durchaus das Recht, auffälliges Verhalten zu melden.
Hier kollidieren also zwei Rechte miteinander. Sollte es sich bei dem Inhalt der Nachricht um Volksverhetzung und/oder Mobbing handeln, kann dies also unter Umständen zum Schulverweis führen.
Die Schule ist kein Gericht, das bestimmte Beweismittel nicht verwenden darf. Wenn die Schulleitung davon überzeugt ist, dass ein Schüler den Frieden stört, kann sie dagegen vorgehen.