Wegen Rassismus in WhatsApp von der Schule fliegen?

12 Antworten

 Ist WhatsApp nicht Privatsphäre und war das Verschicken der Screenshots nicht eine eindeutige Verletzung davon?

Zum einen geht es hier um eine Gruppe, und nicht um private Nachrichten, zum Anderen wäre das Brief- oder Fernmeldegeheimnis nur dann verletzt, wenn jemand Nachrichten ausliest, die nicht für seine Augen bestimmt war – z.B. wenn ich WhatsApp-Nachrichten auslesen würde, die für Dich bestimmt war. Wenn Du mir z.B. eine Nachricht schreibst, sei es nun in WhatsApp, einer E-Mail, einem Brief oder sonst irgendwie kann ich diese natürlich auch anderen zeigen, und das selbe gilt auch, wenn Nachrichten in einer Gruppe verbreitet werden und ein Mitglied dieser Gruppe die Nachricht dann anderen Personen zeigt oder einen Screenshot davon anfertigt, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass in dieser Gruppe Mitschüler rassistisch beleidigt werden.

Mit einer Verletzung der Privatsphäre hat das ganze jedoch nichts zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle.

Wahrscheinlich nicht auch wenn ich s mir fur solche menschen gerne wunschen wurde

Wahrscheinlich eher nicht. 

Aber wenn die Mitschülerin schon bei WhatsApp solche Äußerungen macht dann wird sie es im realen Leben mit sicherheit auch machen. Wenn sie das in der Schule macht dann wird sie hoffentlich zumindest eine Verwarnung bekommen, mit allem was danach noch folgen kann. denn Rassismus geht überhaupt nicht.

Nein, sie äußert sich niemals offen rassistisch. Sie hat auch viele ausländische Freunde.

1. Alles was mit Handys zu tun hat ist privatsphare.

2. die schule darf sie nicht rausschmeisen. sonst müsste man ja deden andersgläubigen rausschmeisen.

whats app ist privat und die Lehrer hat das nichts zu interessieren. eher sollen sich die Eltern Gedanken machen. und ja wer hat sich noch nie rasistische bilder angesehen oder sich drüber lustig gemacht. kann ja auch mal ausversehen passiert sein.

auf jeden fall braucht sie keine angst zu haben. auser es kommt bis zu ihren Eltern, dann könnte sie eventuell ärger bekommen.

Was hat denn Andersgläubigkeit mit Rassismus zu tun?

@Doofe

Das wird in Deutschland so ausgelegt. Da wird man direkt in die Naziecke gestellt für :)

@liquorcabinet

Nö, Rassisten werden nicht »in die Naziecke gestellt«, die stellen sich da selbst hin, ganz freiwillig. Niemand zwingt einen anderen dazu, ein Rassist zu sein.

1. Alles was mit Handys zu tun hat ist privatsphare.

Nö. Gruppennachrichten in Messengerprogrammen wie WhatsApp sind nicht privat, aber selbst wenn dem so wäre: Wenn Du mir eine private Nachricht schreibst kann ich damit machen, was ich möchte. Ich darf nur nicht in ohne Dein Einverständnis Nachrichten auslesen und weitergeben, die nur für Dich bestimmt sind. Was Du wiederum mit Deinen Nachrichten machst ist wieder Dir überlassen.

Und was Rassismus mit einem wie auch immer gearteten »anderen Glauben« zu tun haben soll muss ich grade echt nicht verstehen: Rassismus ist keine Meinung und kein Glaube, die/den man irgendwie tolerieren oder akzeptieren muss, Rassismus ist immer ein Verbrechen!

und ja wer hat sich noch nie rasistische bilder angesehen oder sich drüber lustig gemacht. kann ja auch mal ausversehen passiert sein.

»Aus Versehen« zum Rassisten werden? Was für ein Unfug. Man hat immer eine Wahl, und wer meint, sich über rassistische Sprüche oder Bildchen zu amüsieren kann sich sicher nicht mit »aus Versehen« rausreden.

@oliberlin

Ich kann dir nur zustimmen. Daumen hoch!

Das wäre auf jeden Fall eine Verletzung der Privatsphäre und des Briefgeheimnises, wenn die Gruppe nicht für Außenstehende einsehbar sein sollte. 

Allerdings hat der Mitschüler durchaus das Recht, auffälliges Verhalten zu melden. 

Hier kollidieren also zwei Rechte miteinander. Sollte es sich bei dem Inhalt der Nachricht um Volksverhetzung und/oder Mobbing handeln, kann dies also unter Umständen zum Schulverweis führen.

Die Schule ist kein Gericht, das bestimmte Beweismittel nicht verwenden darf. Wenn die Schulleitung davon überzeugt ist, dass ein Schüler den Frieden stört, kann sie dagegen vorgehen.

Noch dazu sind whatsapp Nachrichten, Bilder oder Videos vor Gericht nicht als "Beweismittel" zugelassen, da man die einfach fälschen kann.

@Seychi

Das ist so nicht ganz richtig. Bilder, Videos und Nachrichten werden auf ihre Echtheit geprüft. Zudem kann man beantragen, dass das Beweismittel nicht zugelassen wird. Pauschal Abgelehnt werden diese Medien allerdings nicht.

@Frenzel

Meine Freundin hat aber kein schwarz-weiß-Denken :) Sie lehnt nicht jemanden ab, nur weil er aus der Türkei kommt. Sie lehnt jemanden ab, der aus der Türkei kommt und dann denkt, er könnte hier die Frauen runter machen, alles hätte nach seiner Pfeife zu tanzen und am besten ändert sich gleich die ganze Gesetzgebung für ihn. Und für diese Form von Rassismus habe ich auf jeden Fall Verständnis. Wer das nicht hat, ist meinen Augen auch einfach nur noch blind und naiv :D Aber gut, lassen wir diese Diskussion hier lieber. 

@liquorcabinet

Was hat das dann mit Rassismus zu tun? Wenn man sich gegen die Diskriminierung von Frauen wehrt? Weißt du überhaupt, was Rassismus ist?

Das wäre auf jeden Fall eine Verletzung der Privatsphäre und des Briefgeheimnises, wenn die Gruppe nicht für Außenstehende einsehbar sein sollte. 

Unfug, weder die Privatsphäre noch das Briefgeheimnis wird verletzt.

  • Die Privatsphäre würde verletzt werden, wenn jemand in den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person eindringt – das wären z.B. die eigenen vier Wände oder so etwas. Eine WhatsApp-Gruppe ist aber mit Sicherheit kein solcher höchstpersönlicher Lebensbereich, die Privatsphäre ist hier also völlig außen vor.
  • Das Briefgeheimnis (bzw. hier eher das Fernmeldegeheimnis) würde verletzt werden, wenn ein Dritter eine Nachricht ausliest, ohne das Einverständnis des Empfängers zu haben. Wenn Du mir eine private Nachricht schreibst ist und der Fragesteller liest die heimlich und ohne mein Einverständnis aus wäre das z.B. der Fall. Wenn Du mir aber eine Nachricht schreibst und ich leite sie dem Fragesteller weiter verletzt das niemandes Briefgeheimnis.