Postfach im Impressum .com Domain Abmahnung?

2 Antworten

In Deutschland gilt deutsches Recht und ein Impressum braucht eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach ist keine!

Nur weil du eine .com Domain hast, heißt es nicht, das du außerhalb der deutschen Gesetze agieren darfst. Es macht kein Unterschied, ob es eine .es, .eu, .de TLD ist.

Du benötigst eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach ist nicht ladungsfähig, d.h. du würdest eine Abmahung bekommen ...

Kann es sein, dass bei Beamten, oder Künstlern Ausnahmen gibt?

@guty1965

Natürlich nicht.