Postfach im Impressum .com Domain Abmahnung?
Hallo, mich würde mal interessieren, ob es legitim ist, im Impressum einer .com Domain, nur ein Postfach anzeigen zu lassen?
Der Grund ist, ich habe einige youtube FotoBlogger aus Berlin angeschaut und dann deren Websites besucht. In den Impressums waren nie die Straßen angezeigt.
Ich persönlich hätte Angst da abgemahnt zu werden.
Kann mich bitte jemand aufklären.
VG
2 Antworten
In Deutschland gilt deutsches Recht und ein Impressum braucht eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach ist keine!
Nur weil du eine .com Domain hast, heißt es nicht, das du außerhalb der deutschen Gesetze agieren darfst. Es macht kein Unterschied, ob es eine .es, .eu, .de TLD ist.
Du benötigst eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach ist nicht ladungsfähig, d.h. du würdest eine Abmahung bekommen ...
Natürlich nicht.
Kann es sein, dass bei Beamten, oder Künstlern Ausnahmen gibt?