Erreichbarkeit Mittagspause?

2 Antworten

Wenn Du während der "Pause" immer erreichbar sein musst, ist das keine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

In der Pause kann ein AN selbst bestimmen wo er sich aufhält und was er tut. Sobald er Tätigkeiten für den AG ausübt, und sei es "nur" ein Telefonat, ist die Pause unterbrochen.

Als Pause wird eine Unterbrechung der Arbeitszeit von mind. 15 Minuten gewertet. Hast Du z.B. nach 20 Minuten einen Anruf, gelten nur 15 Minuten als Pause und der zweite 15-Minuten-Abschnitt muss neu gezählt werden.

Wie Du das Deinem AG sagen sollst, kann ich Dir nicht sagen. Ich kenne ihn nicht und weiß nicht, wie er "tickt" zumal Du noch nicht lange dort arbeitest.

Handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften?

Wenn es ein Kleinbetrieb ist oder Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist, greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen.

Du kannst Deinem AG erklären, dass er sich nach § 23 Arbeitszeitgesetz strafbar macht, wenn Pausen nicht korrekt gemacht werden, weil er anweist, dass während der Pause "Bereitschaft" zu leisten ist. Der AG hat dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden und Pausen sollen im Voraus feststehen.

Könnt Ihr Eure "Pause nicht versetzt machen?

Ein MA fängt z.B. mit der Pause an, der zweite folgt 30 Minuten später und wenn der dritte AN Pause macht, ist der erste ja wieder bei der Arbeit.

So hätte jeder eine Stunde Pause und das Telefon wäre auch immer besetzt.

Wenn Ihr zu dritt seid, könnt Ihr euch in den Pause abwechseln, dass eine in Arbeitszeit und 2 Pause haben, danach macht der Dritte pause.