Was würde passieren wenn ich mir heimlich mit 17 ein Tattoo steche und es raus kommt kann meine Mutter das Studio verklagen?

7 Antworten

Also zuallererst: Mit 17 würde dich kein professionelles Tattoo Studio tattowieren, weil das erst ab 18 Jahren erlaubt ist.

Ich selber habe zu meinem 17. Geburtstag ein Tattoo von meiner Mutter geschenkt bekommen, aber nur, weil ich es schon seit einem Jahr wollte und sich meine Meinung darüber im Laufe des Jahres nicht geändert hat.

Ja sie könnte das Studio verklagen, da es eben eine Art Körperverletzung ist. Natürlich kann man mit 17 solche Entscheidungen treffen. Ich habe mein erstes Tattoo zum 16. Geburtstag bekommen. Aber auch da bestand der Tätowierer darauf, das ein Elternteil dabei ist + Personalausweis.

Du musst doch nur noch 1 Jahr oder auch nur noch ein paar Monate warten. Das hältst Du doch sicher noch aus, oder? Mit 18 kannst Du das machen, wie Du willst.

Ja klar könnte sie es (Piercings und Tattoos sind mit Körperverletzung gleichzusetzen)

Dasselbe beim Nasenpiercing, denn auch dafür braucht man unter 18 die Einverständnis der Eltern. Allerdings bin ich froh zu wissen dass anständige Tättowierer und Piercer die Eltern dabei haben wollen und sich nicht mit Unterschriften abspeisen lassen ^^

m01051958  16.07.2016, 19:39

@ Kirschkerze  

Wahrscheinlich weil sie wissen wie die Generation heute tickt !

Kirschkerze  16.07.2016, 19:41
@m01051958

Nicht nur die Generation "heute" ;) Aber blöd sind sie nicht, wenn sie so etwas akzeptieren riskieren sie schließlich dass ihnen der Laden dicht gemacht wird und ihnen damit ihre Existenzgrundlage genommen wird.

m01051958  16.07.2016, 20:01
@Kirschkerze

Die die sich auf sowas einlassen wie hier beschrieben , incl dem was du glaubst zu wissen , haben dann eh nur das Geld im Blick..

Wenn manchen Kliniken nur das Geld ihrer Patienten sehen , was willst du von anderen erwarten..  Das Wort Moral ist schon lange bei Geschäftsleuten ein Fremdwort !

Nichts !!! Das ist alles in entsprechenden Gesetzen (§228 StGB) geregelt....

Die 18 Jahre-Regelung haben sich die meisten Tattooer selbst auferlegt. Vom Verband kommt dies auch nur als Empfehlung.

Rechtlich / Juristisch gesehen gibt es diese Regelung nicht.

Tätowieren stellt grundsätzlich eine Körperverletzung im Sinne § 223,
evtl. §224 StGB dar.

Erfolgt die Tätowierung mit Einwilligung des
Tätowierten ist das regelmäßig durch die Einwilligung gem. §228 StGB
abgedeckt.

Das ist mal grundsätzlich mit einem ärztlichen Eingriff zu

vergleichen (rechtlich gesehen), wie auch piercen - sogar Haareschneiden
fällt unter Körperverletzung!

§ 228

Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person
vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der
Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Der Begriff der guten Sitten hat sich aus Sicht des BGH
zwischenzeitlich zur Frage des disponiblen Rechtsguts gewandelt. Somit
fallen Tattoos oder Piercings nicht unter den Begriff - gegen die guten
Sitten.

Bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter wie der
Körperintegrität genügt für die Wirksamkeit der Einwilligung eine von
der Geschäftsfähigkeit unabhängige und auch mit der Schuld- oder
Deliktsfähigkeit nicht identische Einsichts- und Urteilsfähigkeit in dem
Sinne, daß der Einwilligende Wesen, Bedeutung und Tragweite des gegen
ihn gerichteten Eingriffs voll zu erfassen imstande ist

Es braucht definitiv keine Volljährigkeit, nur die Reife einschätzen zu können was man da tut.

Wenn ich allerdings dann sehe was und durch wen sich Jugendliche oft
stechen lassen, dann kommen da schon mal zweifel auf....  :-))

deine Mutter kann nichts machen wenn du es gefälscht hast.. Aber der Stecher könnte dich belangen wegen Urkundenfälschung.. Das Jugendstrafrecht kann dich noch bis zum 27 Lebensjahr dafür aburteilen.. Deine Mutter wird nur angestochen sein wegen deinem Tun... fände es ein riesen Schweinerei von dir solltest du das wirklich tun..

Kirschkerze  16.07.2016, 19:44

"deine Mutter kann nichts machen wenn du es gefälscht hast.."

Doch das Tattostudio kann sie ebenfalls anzeigen wegen Körperverletzung aufgrund nicht ordentlicher Legitimations/Altersprüfung ;) (Das gleiche gilt auch wenn man z.B. irgendeine fremde Frau mitnehmen würde, die behauptet die Mutter zu sein. Der Tättowierer muss sich das nachweisen lassen sonst ist er haftbar zu machen)

m01051958  16.07.2016, 19:48
@Kirschkerze

Wenn ER keine Alterslegitimation gemacht hätte (also Ausweis zeigen lassen) , hätte er keine Einverständnis Erklärung eines Erziehungsberechtigten angefordert .. Wieso sollte jemand Klagen können was eine 17 jährige allein verantworten muss..