Eintrag in polizeiliche Führungszeugnis wegen Hehlerei?

2 Antworten

Wie hoch war die Strafe?

Folgende Bundeszentralregistereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend): 1.zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen, 2.erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG), 3.erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie, wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind. (Wikipedia)

Also ich musste 400€ in 8 Monatsraten zahlen direkt an den jenigen der mich angezeigt hatte. Als Schadensersatz

@Skap31

Dann gibt es keinen Eintrag.

Im Führungszeugnis werden nur Strafen vermerkt, die ein Strafmaß von

  • 3 Monaten Haft
  • 90 Tagessätzen

überschreiten.

Wurde man mehr als ein mal bestraft, werden alle Verurteilungen aufgeführt.

Okay also ich musste nur 400€ bezahlen in 8 Monatsraten an den Geschädigten das heißt da steht nichts

@Skap31

Wenn du es an den Geschädigten gezahlt hast, ist es keine Strafe, sondern ein Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.