Was wird beim Urinstatus (E25/G25) ermittelt?

3 Antworten

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Diese Untersuchungen sind bei einer G 25 Untersuchung Pflicht:

die Sehschärfe, das räumliche Sehen, den Farbensinn, das Gesichtsfeld sowie das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit  werden geprüft.

Dagegen entbehren die zwischenzeitlich routinemäßig vorgenommenen Einstellungsuntersuchungen auf Drogen- oder Alkoholkonsum jeglicher gesetzlichen Grundlage. Du brauchst dem nicht zustimmen!

myltlpwny 
Fragesteller
 17.06.2015, 11:21

Ich weiß. Aber der Arbeitgeber muss der Einstellung ja auch nicht zustimmen. Aber das ist ja auch nicht das Problem. Bin dem Betrieb ja 9Jahre angehörig. Die ganzen von dir genannten Untersuchungen sind auch auf meinem Blatt aufgelistet. Aber zusätzlich taucht noch der "Urinstatus" auf, der mich irritiert.

An den Test mit Blendungsempfindlichkeit und Dämmerungssehen, kann ich mich gar nicht erinnern. 

Deichgoettin  17.06.2015, 13:23
@myltlpwny

Frag, für was der Urinstatus benötigt wird (rufe den Betriebsarzt an). Nach wie vor, der AG darf keinen Drogentest ohne Deiner Zustimmung machen. Kündigen kann er Dir deswegen auch nicht.

Drogentest nur nach Zustimmung von deiner Seite. Sollte aber ein Verdacht bestehen, kann es trotzdem seitens des AG Probleme geben. Normal wird durch den Test nur Störungen der Organfunktionen getestet.

myltlpwny 
Fragesteller
 17.06.2015, 09:46

Ich danke dir vielmals. Der Meinung war ich auch. Mir erzählte ein Arbeitskollege von einem auf einer anderen Schicht, der nach dieser Untersuchung keine Maschinen mehr fahren dürfte, weil er positiv auf Cannabis getestet wurde. Da wird dann wohl schonmal eine Auffälligkeit gewesen sein.

Ich bin kein Dauerkonsument aber rauche doch schon gerne. Alleine um abschalten zu können. Ich arbeite schwer körperlich und hab chronische Krankheiten (Bandscheinenvorfall und Rheuma). Mal zwischendurch ein Joint an schmerzhaften Tagen (aber erst nach der Arbeit oder an freien Tagen), läßt mich die Schmerzen vergessen und auch wenn es mir eigentlich nicht gut geht, trotzdem lächeln.

Könnte ich das wegen meine Arbeit gar nicht mehr, würde ich noch mehr Lebensqualität verlieren.

lastgasp  17.06.2015, 09:31

Der Fragesteller hat doch bewusst angegeben:

Wer keine Ahnung hat, sollte zum Thema schweigen.

Bei den Untersuchungsteilen G25/G26 Fahr-/Steuer und Überwachungstätigkeiten wird u.a. auf Krankheiten getestet, bei denen Du z.B. mit einem Diabetes in solchen Funktionen nicht arbeiten dürftest. Du bekommst übrigens zu jedem Untersuchungsteil einen Aufklärungsbogen und keine Angst wegen Drogenscreening.

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/g25.pdf


myltlpwny 
Fragesteller
 17.06.2015, 09:40
@lastgasp

Danke. Aber wie ich und der Kommentargeber schon sagte, wer keine Ahnung hat, soll schweigen. Die Frage, ob der Arbeitgeber ein Drogentest oder Alkoholtest veranlassen darf, war nicht gestellt, sondern ob dies bei der G25 einfach gemacht werden darf. Bei Verdacht, kann ein Arbeitgeber das anordnen. Bei Verweigerung dürfte ich erstmal keine Maschinen mehr führen. Aber das war nicht die Frage.

Danke lastgasp. Diabetes dürfte keine Probleme geben. Habe Diabetiker auf der Arbeit,  die diese arbeiten auch ausführen dürfen. Da ich nie mit Drogen oder Alkohol auffällig auf der Arbeit geworden bin und eigentlich kein Verdacht besteht, dürfen diese also keinen spontanen Test machen. Danke.