Darf ich mit meinem Gynäkologen schlafen?

14 Antworten

:D  Du darfst alles. Er aber nicht!

Ein Arzt darf mit Angestellten, Patientinnen und Patienten und anderen "abhängigen" ( Praktikanten, Studenten etc.) keine sexuelle Beziehung eingehen.

Wenn sich eine sexuelle Beziehung anbahnt oder eingetreten ist, muss vom Vorgesetzten oder Arzt entschlossen und konsequent  gehandelt werden. Hierzu gehört auf jeden Fall die sofortige Auflösung der beruflichen Abhängigkeit am Arbeitsplatz und /oder der Abbruch der Behandlung .

Er (dein Arzt) kann dich als Patientin an eine Kollegin oder Kollegen abgeben und danach privat mit dir eine Beziehung aufbauen. Bist du als Lehrling oder Studentin mit deinem Ausbilder betroffen , muss ebenfalls das berufliche vom Privaten getrennt werden. Z. B. kannst du die Abteilung wechseln oder  einen anderen Studienbetreuer suchen.

Ärzte werden ausdrücklich gewarnt, mit aktuellen Patientinnen ein Verhältnis anzufangen, da bei einer späteren Trennung von der enttäuschten "Freundin" oft der Missbrauch des Vertrauensverhältnisses eingeklagt wird. 

https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/praxismanagement/praxisfuehrung/article/635756/sex-arztpraxis-intimes-verhaeltnis-patienten-muss-tabu-bleiben.html

Aber auch im Wissensbereich kann es zu Missbrauch von beruflichen Beziehungen kommen, wenn z. B. Studienbetreuer studentische Arbeiten als eigene publizieren 

https://de.wikipedia.org/wiki/Doktorvater

Also geh zuerst zu einem anderen Gynäkologen und erst danach mit deinem "Schwarm" ins Bett.

Schönen Gruss  mary

Danke für den Link. Der Artikel erklärt ausführlich und gut nachvollziehbar die Situation und das Problem.

Als Patientin ist es Dir nicht verboten mit Deinem Frauenarzt zu schlafen. Aber Dein Arzt darf es nicht mit Dir tun. Selbst wenn er heftig von Dir erregt würde, er darf es einfach nicht tun. Und er wird es auch nicht tun, weil er ja weiter praktizieren möchte.

okay danke für die info :)

Manche Frauen oder Mädchen träumen davon. Besonders wenn der Gynäkolog besonders charmant und einfühlsam ist.

Der Arzt darf es nicht. Das ist gegen das Standesrecht. Für den Arzt ist es immer ein Problem, selbst wenn es sich um einvernehmlichen Verkehr handelt. Wenn die Patientin später etwas anderes behauptet, ist der Arzt meistens der Dumme.

Ja, nur zu, nimm sein Angebot an, du darfst, er dürfte nicht, aber dass kann dir doch egal sein.

Er wird garantiert nicht mit Dir schlafen wollen - jedenfalls nicht, wenn er weiter Gynäkologe bleiben will.